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Freitag, 20. Oktober 2017

Pauschale für Kleinteile ist zu erstatten

Eine Kleinteilepauschale in Höhe von zwei Prozent der sonstigen Ersatzteilkosten geht schadenrechtlich in Ordnung. Eine detaillierte Abrechnung von Kleinteilen ist wirtschaftlich kaum möglich, argumentierte das AG Lindau (Urteil vom 04.10.2017, Az. 2 C 33/17).