ZKF

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Sonntag, 26. November 2017

Kfz-Service für Versicherungskunden?

Kfz-Serviceinspektionen von der Versicherung? Grundsätzlich kann man dem Vorstoß der HUK Coburg und nachfolgend der Allianz in den Bereich Inspektion und Service für deren Versicherungskunden nachvollziehen. Mehr Service für den Kunden. Hierzu gibt es unterschiedliche Ansätze der Umsetzung aber auch unterschiedliche Motivationen. Im Vordergrund scheint aber der Kunde zu stehen, der nun aus einer weiteren Hand günstiger und strukturierter an eine Inspektion kommt. Natürlich zum Nachteil der Werkstatt, denn wo soll denn sonst der Vorteil „günstiger und strukturierter“ herkommen. Die Menge soll es mal wieder machen, an 10 nichts verdient also machen wir 100 draus.

Aber der Reihe nach: Die HUK Coburg hat ServiceSelect aus unserer Sicht aus drei Gründen umgesetzt: Dem Fahrzeughersteller Paroli im Geschehen um den Policen-Verkauf zu bieten, die Werkstatt mit dem Bereich Technik und Mechanik in Verbindung zu bringen und bei den Werkstätten noch mehr Volumen zu platzieren. Bei diesen Argumenten fällt es schwer, diese der Allianz zuzuordnen. Die Allianz ist doch Partner der Automobilhersteller und verkauft dort ihre Policen (auch unter anderem Namen) und die Serviceaufträge über SPN gehen nicht in die Partnerwerkstätten, sondern in das Netz von G.A.S.. Also muss es hier andere Gründe geben.

Vielleicht erkennt die Allianz, dass hier eine wesentlich engere Kundenbindung zum Autofahrer entsteht. Dieser geht im November gerne auf alljährliche Versicherungsjagt und das soll mit Beigaben zum Vorteil des Kunden verhindert werden. Um dem Autofahrer nun eine Inspektion anbieten zu können, muss diese ja einen Vorteil gegenüber den heutigen leicht zugänglichen Offerten der Werkstätten haben. ATU, PitStop, drivelog, FairGarage, Fabrikatshandel sowie jeder freie Servicewerkstatt bietet diese ja schon an. Also muss es am Preis erkennbar sein, denn über die Inhalte der Arbeiten lässt sich nicht diskutieren, die gibt der Hersteller vor. Die beiden Versicherungsakteure legen nach unseren Informationen für ihren Vorteil der Kundenbindung nichts in den Vorteilstopf, ganz im Gegenteil, sodass erneut alles aus der schon klammen Kartusche der Werkstatt kommen muss.

Die Gefahr dabei ist, dass viele K+L Betriebe mit dieser Art der Abläufe, Ansprüche, Wünsche des Kunden, Bestellprozesse von Teilen, Parkplätzen im Hof, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mobilitätsgarantien nicht oder nur schlecht umgehen können. Sie müssen sich nun in ein neues Geschäftsfeld entwickeln, welches Nachfrage und Aufträge nur durch den Preis entstehen lässt und gänzlich anders funktioniert als das klassische K+L Geschäft. Darüber hinaus sind die Erträge aus diesem Geschäft ganz knapp kalkuliert. Nachvollziehbarer ist da der SPN Weg mit G.A.S., denn die ausgewählten Service-Werkstätten aus dieser Kette machen nichts anderes außer Service und Technikreparatur.

Die Technik der Fahrzeuge wird immer komplexer, die Fachkräfte können wir nur noch durch gute Löhne und sichere Arbeitsplätze halten und bekommen, Inspektionen werden heute schon unter Wert verkauft. Wer dieses Geschäft schon heute betreibt, ist dort aufgehoben, kann von der Kompetenz profitieren und nachvollziehen, von was ich spreche. Wer dieses Geschäftsfeld für sich erschließen möchte, dem rät der ZKF genauestens zu prüfen, ob die örtlichen Gegebenheiten, das Personal, die Ansprüche, die Erträge und die Aufwände lohnen, sich in einen sinkenden Markt mit großem Wettbewerb einzukaufen.

Freitag, 3. November 2017

10. Deutschland Tour

Es ist angerichtet. Am kommenden Montag, dem 06.11.2017, startet die 10. Deutschland Tour der EUROGARANT AutoService AG mit einigen wichtigen Informationen für die Karosserie- und Lackierfachbetriebe.

Bereits zum zehnten Mal starten die beiden Vorstände Thorsten Fiedler und Peter Börner zur alljährlichen Deutschland Tour in die Regionen. Folgende Termine und Orte stehen auf dem Tourplan:

  • 06.11.17 Neustadt an der Donau
  • 07.11.17 Seligenstadt-Froschhausen
  • 08.11.17 Korntal-Münchingen bei Stuttgart
  • 09.11.17 Voshövel bei Gladbeck
  • 13.11.17 Wiedemar bei Leipzig
  • 14.11.17 Wensickendorf bei Berlin
  • 15.11.17 Soderstorf bei Lüneburg
  • 16.11.17 Langenfeld bei Düsseldorf  


Im Programm der diesjährigen Tour befinden sich einige besonders wichtige und informative Botschaften, welche die Branche bewegen sowie geldwerte Vorteile für die angeschlossenen Betriebe liefern. Die fast 900 angemeldeten Teilnehmer können sich auf diese Themen freuen:

  • Neuigkeiten in der Geschäftsleitungsebene der EUROGARANT AutoService AG 
  • Digitalisierungsprojekte des ZKF und der EUROGARANT AutoService AG 
  • Neue Regelung im Schadenmanagement bei Sonderkunden
  • Gesetzliche Vorgaben im Betrieb
  • Veränderung der Mobilität in der Zukunft
  • Probleme bei angeblicher „unsachgemäßer Reparatur“ von Leasingfahrzeugen
  • Scheinwerfer-Einstellplatz 
  • Versicherungs-Quote der Leasingfahrzeuge
  • Der EuroDFT und seine Einsatzmöglichkeiten
  • DfB – Dienstleistung für Betriebe. Die Lösung vieler Probleme
  • Dividende-Auszahlung im Ersatzteil-Zentraleinkauf
  • Änderungen der ZKF Eurogarant-Fachbetriebe Kriterien
  • Neue Flottenkunden und Wachstum in der Schadenlenkung
  • Leasingfahrzeuge Sonderangebote

Das gesamte Team der EUROGARANT AutoService AG freut sich auf den Besuch und die Teilnahme der angemeldeten Werkstätten und wünscht schon jetzt eine gute Anreise und einen informativen Abend.

Freitag, 20. Oktober 2017

Pauschale für Kleinteile ist zu erstatten

Eine Kleinteilepauschale in Höhe von zwei Prozent der sonstigen Ersatzteilkosten geht schadenrechtlich in Ordnung. Eine detaillierte Abrechnung von Kleinteilen ist wirtschaftlich kaum möglich, argumentierte das AG Lindau (Urteil vom 04.10.2017, Az. 2 C 33/17).

Montag, 28. August 2017

ZKF OnlineNews veröffentlicht Kasko-Information an Kunden

Der ZKF hat in seiner heutigen OnlineNews erneut eine Muster-Information für Kasko-Kunden veröffentlicht, welche Werkstätten in gelenkten und ungelenkten Schäden zur Aufklärung des Kaskogeschädigten verwenden können. Hier die Veröffentlichung, welche alle Werkstätten verwenden sollten:

Kaskoschadenfall – Auf die Vertragsinhalte achten!

Immer häufiger erfahren wir von Fällen, in denen bei Kaskoschäden die Versicherer erhebliche Kürzungen oder Streichungen einzelner Rechnungspositionen vornehmen. Wir empfehlen deshalb Mitgliedsbetrieben, die Werkstattkunden im Kaskoschadenfall auf diese Situation hinzuweisen und den Kunden gegenüber zu verdeutlichen, dass Kaskorecht individuelles Vertragsrecht ist.

Jede Kfz-Versicherung hat die Möglichkeit, die Kaskovertragsbedingungen, kurz AKB genannt, frei zu formulieren und ihren Wünschen entsprechend auszulegen. Kaskoschaden ist somit also nicht gleich Kaskoschaden. Dies gilt es unbedingt zu beachten. Die meisten Versicherer bedienen sich hierbei der unverbindlichen Empfehlung des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), weichen aber nicht selten davon durch individuelle Vertragsgestaltung ab. Auch werden Kaskobedingungen im Zeitablauf regelmäßig geändert, sodass es dem versicherten Autobesitzer schwerfällt, die für seinen Kaskovertrag gültigen AKB im Schadenfall heranzuziehen.

Wie auch in der Krankenversicherung beim Zahnersatz, bekommt der Versicherungsnehmer nicht alles ersetzt, weil er es je nach individueller Versicherungspolice auch nicht versichert hat. Mitgliedsbetriebe sollten den Kaskokunden darauf aufmerksam machen und dies als Beispiel verwenden. Besonders interessant wird es beim allgegenwertigen Thema Beilackierung: Einige Versicherer bestehen darauf, dass die Beilackierung z. B. eine „Schönheitsreparatur“ sei und damit nicht Bestandteil der Kaskoversicherung ist. Den AKB-Passus „wir zahlen für die sach- und fachgerechte Reparatur“, sehen die Versicherungen nicht als grundsätzliche Freigabe der Beilackierung.

Der ZKF hat für die Mitgliedsbetriebe nachfolgend einen Mustertext vorbereitet, den jede Werkstatt dem Kaskokunden unbedingt vorlegen sollte, um bei den Versicherungen deutlich zu machen, dass die Vertragsinhalte der Kaskoversicherung nicht Bestandteil der Leistungskürzungen zwischen Werkstatt und Versicherung sind:

Sehr geehrter Kunde,

in unserer Werkstatt haben wir es im Bereich der direkten Abrechnung mit der Versicherung grundsätzlich mit zwei verschiedenen Arten zu tun. Der erste Fäll wäre, wenn Ihnen unverschuldet ein Dritter den Schaden zugefügt hat (Haftpflicht), der zweite Fall wäre, wenn Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug selbst verschuldet haben (Kasko).

In Ihrer Kaskoversicherung haben Sie beim Vertragsabschluss die Wahl gehabt, welche Bausteine Sie im Vertrag ein- oder ausschließen. Da es zahlreiche Kasko-Versicherungsbedingungen und -Bausteine gibt, sollten Sie in Ihrem Vertrag nochmals genauestens nachlesen, welche Bestandteile Ihr Vertrag hat. Im Rahmen des aktuellen Auftrages zur Reparatur Ihres Fahrzeuges ist es nicht auszuschließen, dass Ihr Versicherungsvertrag die Bestandteile:

- Betriebsmittel (Öl, Kühl- und Bremsflüssigkeiten usw.)
- Verschleißteile (Bremsscheiben, -belege, Scheibenwischer usw.)
- Bearbeitungskosten (Amtliche Kennzeichen, Umweltplakette usw.)
- Entsorgungskosten (Kunststoffe, Glassplitter usw.)
- Probe- und Kalibrierungsfahrten (Systemcheck, Radaranlage, Einparkhilfen, Kameras)
- Verbringungsfahrten
- Reinigung
- Farbangleichung durch Beilackierung in angrenzende Teile
- Kleinteile und Verbrauchsstoffe (Kleinteilpauschale), die zur Reparatur erforderlich sind (Dichtmassen, Korrosionsschutz, Schutzeinrichtungen angrenzender Bauteile, Reinigungsmaterial usw.)

nicht enthält. Als bestes Beispiel hierfür ist die Kranken-Zahnversicherung zu nennen, welche ebenso nicht alle erforderlichen Maßnahmen einer sach- und fachgerechten Behandlung umfasst. Im Falle der Erforderlichkeit einer oder mehrerer nicht versicherter Bestandteile in Ihrem Versicherungsvertrag, werden wir im Zuge der Reparatur diese mit Ihnen abstimmen und in einem gesonderten Werkvertrag mit Ihnen vereinbaren. Die Kosten hierfür übernehmen Sie als Kunde und Versicherungsnehmer.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Werkstatt

Besser ist aber: Empfehlen Sie Ihren Kunden vorsorglich, die Übernahme der oben genannten Positionen mit dem eigenen Kaskoversicherer selbst abzuklären. Damit ist sichergestellt, dass der Werkstattkunde keine Kosten der Reparatur tragen muss, mit denen er nicht gerechnet hat.

Mittwoch, 28. Juni 2017

Deutlich größere Reichweite: fairgarage jetzt in motor-talk

Seit gut drei Jahren betreibt die DAT (Deutsche Automobil Treuhand GmbH) das Internetportal Fairgarage.de. Zusammen mit dem ZKF und dem ZDK wurde hier eine Plattform geschaffen, die dem Autofahrer per Internet eine Kosteneinschätzung für seine Reparatur liefert und anschließend mit den Mitgliedern der Innungen per Termin- oder Kontaktanfrage verknüpft. Der ZKF war und ist maßgeblich am Aufbau und der Entwicklung der Plattform beteiligt.

Die teilnehmenden Werkstätten können somit auf einfache und kostengünstige weise internetaffine Kunden ansprechen und dadurch neue Geschäfte generieren. Nebenbei macht dieses Angebot andere gleichgelagerte Anbieter überflüssig, denn wenn alle Mitglieder das verbandseigene Portal nutzen, wird der Autofahrer auch dieses im Internet als das umfassendste finden.

Die DAT und Fairgarage.de will nun mit dem neuen Kooperationspartner Motor-Talk.de ihr Werkstattportal Fairgarage.de deutlich stärken. Künftig sollen alle Nutzer von Europas größter Autocommunity „Motor-Talk“ nach Reparaturangeboten, Inspektionsarbeiten oder passenden Servicebetrieben für ihr Fahrzeug recherchieren können. Die Buchung von Werkstattterminen kann zudem über www.motor-talk.de/dialog/fairgarage erfolgen.

Nutzen Sie also jetzt als ZKF Mitglied die deutlich größere Reichweite unserer Verbandsplattform Fairgarage.de, indem Sie Ihr Unternehmen dort anmelden und dem Kunden darstellen. Ebenso können Sie dann unter dem ZKF Informationsportal für Autofahrer „Autounfall.info“ die Besucher in der eingebetteten Version von Fairgarage.de ihre Karosseriereparatur kalkulieren und einen Termin für einen Kostenvoranschlag in Ihrer Karosseriewerkstatt vereinbaren.

Die DAT hatte das Werkstattportal Fairgarage im Jahr 2013 übernommen. Derzeit sind dort rund 16.000 Werkstätten – allesamt Kfz- und Karosserie-Innungsmitglieder – gelistet. Alle Kalkulationen erfolgen bei Fairgarage stets auf Basis der Original-Herstellerdaten. Das sorgt für Transparenz und gute Vergleichbarkeit. Ebenso gilt diese gemeinschaftliche Entwicklung als ein Meilenstein in der Internet-Verbandsarbeit.

Freitag, 23. Juni 2017

EUROGARANT stärkt die Leistungen auf breiter Ebene

Am vergangenen Donnerstag fand in Friedberg (Hessen) im Deutschen Kompetenzzentrum der Karosserie- und Fahrzeugbauer ein umfassender EUROGARANT Tag statt. Neben der Hauptversammlung der EUROGARANT AutoService AG am Vormittag, trafen sich am Nachmittag die EUROGARANT Fachbetriebe des ZKF zum Erfahrungsaustausch. Zahlreiche Neuigkeiten wurden vorgestellt und zusammen mit den Werkstätten auf den Weg gebracht.

Die erforderliche Hauptversammlung der EUROGARANT AutoService AG am Vormittag brachte neben dem Bericht des Aufsichtsrates, der sich im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der Beratung und der Aufsicht der Unternehmensentwicklung befasste, auch den Bericht der Vorstände. Holger Schmädicke, Vorsitzender des Aufsichtsrates, zeigte den anwesenden Aktionären die Entwicklung und die strategische Ausrichtung der AG auf und bedankte sich bei den Vorständen und Mitarbeitern für eine sehr gute Leistung im abgelaufenen Geschäftsjahr. Thorsten Fiedler, Vorsitzender des Vorstandes, gab in seinem Bericht einen detaillierten Einblick in die sprunghafte Entwicklung des Produktes Dienstleistung für Betriebe, kurz DfB. Ebenso wurde die positive Entwicklung im Schadenmanagement, insbesondere im Flottengeschäft dargestellt und ein Ausblick in die derzeit gute Entwicklung dieses Geschäftsbereiches gegeben.

Peter Börner, Vorstand der EUROGARANT AutoService AG, ging anschließend auf die Entwicklung und weitere Ausrichtung des Ressorts Ersatzteil-Zentraleinkauf ein. Hier nimmt der Wettbewerb zu und die Werkstätten werden Stück um Stück um Ihre freie Entscheidung bei der Ersatzteilbeschaffung gebracht. Erste Versicherungen versuchen in einem Testfeld, das Thema Ersatzteil-Bereitstellung in der Schadenabwicklung selbst zu übernehmen. Die EUROGARANT AutoService AG will dem entgegensteuern und hat hierzu weitere Leistungen vorgestellt. Erstmals in 2016 konnten mehr Ersatzteile an Stille Gesellschafter als an Aktionäre vermarktet werden, obwohl die etwa gleichgroße Kundengruppe nicht in die Schadenlenkung eingebunden ist. Gute Ergebnisse konnten in den Bereichen Web Shop, Werkzeuge und insbesondere Fahrzeugleasing präsentiert werden. Nach wie vor ist die AG in diesem Bereich der Marktführer und kann mit sehr guten Angeboten weiter ihren Vorsprung ausbauen.

Die erforderlichen Aktionärsabstimmungen über die Verwendung des Bilanzgewinnes, Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie die Wahl des Wirtschaftsprüfers für das aktuelle Geschäftsjahr, gingen mit Ergebnissen von jeweils 179 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und keiner Gegenstimme aus. Somit haben der Aufsichtsrat und der Vorstand ein klares Votum, den eingeschlagenen und in allen Fällen für die Werkstätten vorteilhaften Kurs weiterhin zu gehen.

Am Nachmittag trafen sich die Inhaber der EUROGARANT Fachbetriebe zum Erfahrungsaustausch. ZKF Präsident Peter Börner leitete die informative Veranstaltung und die Diskussion über die zukünftige Ausrichtung des ZKF zu diesem Betriebstyp. „Die EUROGARANT Fachbetriebe sind die Champions-League der Unfallreparatur, daran müssen wir weiterhin gezielt arbeiten“, so Börner. Nach dem Bericht des EUROGARANT Ausschussvorsitzenden Rainer Brenner, der die vielschichtige Arbeit des Ausschusses vorstellte, schloss sich die Diskussion über die Darstellung der Betriebe und die bereits vorhandenen Möglichkeiten an. Anschließend präsentierten Norbert Hermann vom AZT den aktuellen Stand zum Thema Polycarbonat-Scheinwerferglas-Reparatur, fachgerechte Schichtdicke bei Instandsetzung, Helge Kiebach vom KTI informierte über die Sachlage der Assistenzsysteme, das autonome Fahren und die Reparatur damit verbundener Systeme. Bernd Grüninger von der DEKRA stellte die Zertifizierung der Betriebe im Zusammenspiel mit anderen Schadenlenkungssystemen vor.

Parallel zu den Vorträgen befand sich in der Werkstatt des Kompetenzzentrums ein aktuelles Fahrzeug mit zahlreichen Assistenzsystemen, welches live von Herrn Dirk Marichal von der ADIS Technology mit dem bekannten EuroDFT geflasht, kalibriert und justiert wurde. Ebenso stand das Team der repair-pedia AG für Fragen und Vorführungen den gesamten Tag den Teilnehmern zur Verfügung. „Nach diesen beiden großartigen Veranstaltungen mit wichtigen Impulsen aus den Reihen der Werkstätten“, so ZKF Präsident Börner, „gibt es weiterhin viel zu tun, um den bislang erfolgreichen Weg des ZKF und der EUROGARANT AutoService AG weiterhin ausbauen zu können.

Mittwoch, 21. Juni 2017

Pressemeldung

Kfz-Gewerbe: ZKF-Präsident Börner in den ZDK-Vorstand kooptiert

Bonn/Friedberg, 21. Juni 2017. Eine engere Zusammenarbeit haben der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) und der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) vereinbart. Auf der konstituierenden Sitzung des neu gewählten ZDK-Vorstands am 14. Juni in Montabaur wurde ZKF-Präsident Peter Börner einstimmig als kooptiertes Mitglied in das Spitzengremium des ZDK aufgenommen. Die beiden Verbände haben zahlreiche Schnittstellen, etwa bei der Unfallinstandsetzung, den Ausbildungsinhalten oder der zukünftigen Branchenentwicklung.

Bereits seit Jahren sind einige Ausschüsse gegenseitig besetzt und leisten dadurch wertvolle Arbeit für beide Verbände. Laut ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk könne das Kfz-Gewerbe insbesondere beim Themenfeld Karosseriearbeiten vom Know-how des ZKF profitieren. „Durch den regelmäßigen Meinungsaustausch auf Vorstandsebene können beide Verbände gemeinsame Themen noch stärker fokussieren und bei der Umsetzung mit doppelter Stimme sprechen“, so Hülsdonk.

ZKF-Präsident Börner zeigte sich erfreut über das Angebot, das er sehr gerne angenommen habe: „Es ist für den ZKF in seiner weiteren Entwicklung eine richtungsweisende Ergänzung. Der ZKF wird durch die Kooption in der Branche noch besser vernetzt und gewinnt wesentliche Informationen hinzu, wodurch ein reger Wissensaustausch zwischen den unterschiedlichen Schwerpunkten beider Verbände möglich wird. Ebenso profitieren die ZDK- und die ZKFMitglieder durch weitere zusätzliche Leistungen“.

Mittwoch, 10. Mai 2017

Historische Fahrzeuge: ein besonderer Markt für K+L Betriebe

Am 5. und 6. Mai fand im Firmensitz der EUROGARNT AutoService AG und des Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) der 2. Oldtimer Kongress zum Thema „Recht und Restaurierung“ statt. Die Veranstalter EUROGARANT AutoService AG, ZKF; BVSK und autorechtaktuell.de begrüßten über 100 Karosserie- & Lackierfachbetriebe sowie Kfz-Sachverständige, teilweise mit den eigenen Oldtimern. Das älteste Teilnehmer-Fahrzeug war ein Bentley Le Mans mit dem Baujahr 1928 – eines der schnellsten Fahrzeuge seiner Zeit.

Peter Börner, Präsident des ZKF, Dirk Barfs Präsident des BVSK sowie Thomas Aukamm, Hauptgeschäftsführer des ZKF eröffneten den Kongress mit Blick auf die Bedeutung des Marktes für klassische Fahrzeuge sowie Chancen für die Berufsgruppen der Karosserie- & Lackierfachbetriebe und der Kfz-Sachverständigen. Der ZKF stellte hierbei das neu geschaffene Logo für den zertifizierten Oldtimer-Fachbetrieb vor.

Elmar Fuchs, Geschäftsführer BVSK referierte über Rechtsfragen und unterschiedlichen Möglichkeiten die im Zusammenhang mit dem Kauf eines Oldtimers stehen. Peer Günther, Direktor Business Development BCA Deutschland sprach über die Entwicklung vom Gebrauchtwagen zum Oldtimer. Schäden an klassischen Fahrzeugen und die damit verbundene Frage nach Originalität und Authentizität war das abschließende Thema, vorgetragen von Thorsten Ruthmann, DEKRA Classic Services, am ersten Kongresstag.

Der zweite Kongresstag begann mit Michael Uhlenbrock vonder BASF Coatings GmbH.Er sprach über die Lackierung klassischer Fahrzeuge und die Besonderheiten sowie Herausforderungen dabei.. Dipl. Ing. Jörg Ludwig, Otto Fuchs KG, befasste sich intensiv mit dem Mythos „Fuchsfelgen“ und Dipl. Ing. Harald Burgmann von Burgmann GbR redete über Wertminderung im Schadenfall bei Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen. „Der Unfall mit dem Oldtimer“ war das spannende Vortragsthema von Herrn Rechtsanwalt Patrick Rümmler der Kanzlei Rümmler & Collegen.

Durch den zweiten Vortragsteil der Veranstaltung führte Frau Dr. Gundula Tutt, Diplomrestauratorin OMNIA mit dem Problem: „Unrestaurierte Fahrzeuge: Neue Herausforderungen für die Erhaltung und Nutzung“. Schwerpunkt war hier die sanfte Restauration mit zeitgenössischen Materialien an historischen Fahrzeugen. Herr Martin Deggelmann, Gründer der Martelleria Blechmanufaktur stellte Projekte exklusiver Fahrzeugrestaurierung im Karosseriebereich am Beispiel eines Vorkriegs Alfa Romeo 6C, BMW 507 oder Mercedes 300 SL Gullwing vor. Herbert Schulze, Geschäftsführer MCOM Research GmbH, GTÜ Classic Partner stelle die Frage, ob die Porsche-Preis-Rallye zu Ende geht Fazit ist: eine allmähliche Beruhigung und einsetzender preislicher Bereinigungsprozess hat bereits eingesetzt.

Das Schlusswort gebührte dem Geschäftsführer des BVSK Elmar Fuchs, der auf einen gelungenen Kongress zurückblickte und sich bei den Gästen für ihr Kommen bedankte. Schon heute kann man von einer exklusiven Traditionsveranstaltung für Fachleute sprechen, die am 4. und 5. Mai 2018 fortgesetzt wird.

Freitag, 28. April 2017

Der Weltverband AIRC hat einen neuen Präsidenten gewählt

Am vergangenen Mittwoch (26.04.2017) fand im Deutschen Kompetenzzentrum der Karosserie- und Fahrzeugbauer die AIRC-Generalversammlung 2017 statt. AIRC-Generalsekretär Thomas Krebs und Vorstand Peter Börner begrüßten über 20 europäische Gäste in Friedberg.

Zum neuen AIRC-Präsidenten wählten die Vertreter der verschiedenen Mitgliedsländer den österreichischen Bundesinnungsmeister Erik Paul Papinski. Zum Vorstand wurden Peter Börner (Deutschland) als Vizepräsident sowie Thomas Krebs (Dänemark) gewählt. Jason Mosley (Großbritannien) wurde ebenfalls in den Vorstand gewählt. Zusätzlich übernimmt Thomas Krebs interimsweise die Aufgabe des AIRC-Generalsekretärs. Der bisherige AIRC-Präsident Hans-Peter Schneider aus der Schweiz hatte sich nicht zur Wiederwahl gestellt.
Ein Schwerpunkt der AIRC-Generalversammlung war der Erfahrungsaustausch der verschiedenen Länder zu den Themen Schadenssteuerung, Stundenverrechnungssatz und den Bedingungen bei der Ausführung von Reparaturaufträgen. Neben den Vorstandswahlen und den Finanzenplänen stand ebenfalls die Aufnahme der Länder Schweden und Südtirol als neue AIRC-Mitglieder.

Als weit angereisten Gast begrüßte der AIRC Herrn Theodorsson vom isländischen Verband FRM.

Dienstag, 18. April 2017

Rechnungskürzung Probefahrt

Das Amtsgericht Frankfurt am Main zu einer verhandelten Rechnungskürzung der Position "Probefahrt", aus meiner Sicht lesenswert und als Textbaustein durchaus verwendbar:

„Eine Geräuschfahrt dient – das hat auch die Beklagte erkannt – der Überprüfung der vorgenommenen Reparaturleistung auf deren sach- und fachgerechte Vornahme. Es ist weder dem Geschädigten noch der von ihm beauftragten Werkstatt gedient, wenn die Werkstatt sich an der Reparatur eines Kraftfahrzeugs versucht, ihre Reparaturleistung aber nur unzureichend erbringt und dies nicht feststellt, weil sie ihre Leistung vor Übergabe nicht prüft. Der Geschädigte müsste dann erneut vorstellig werden und Abhilfe verlangen. Da eine Geräuschfahrt aber besonderen Aufwand bedingt, schließlich erfordert eine sorgfältige Prüfung die Erprobung im öffentlichen Straßenverkehr von gewisser Dauer, idealerweise bei verschiedensten Geschwindigkeiten, stellt dies eine eigenständige Arbeitsleistung dar. Es handelt sich nicht um eine beiläufig erbringbare bloße Serviceleistung, sondern um die Erfüllung der Werkunternehmerpflicht zur Herstellung eines mängelfreien Werkes.“ (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.02.2017, Az. 31 C 277/16 [17]

Quelle: https://www.iww.de/ue

Montag, 10. April 2017

Oldtimerkongress von BVSK und ZKF am 5. und 6. Mai 2017 in Friedberg

Im vergangenen Jahr besuchten zahlreiche Oldtimerspezialisten, egal ob Werkstatt oder Sachverständiger, den 1. Oldtimerkongress von BVSK und ZKF im Deutschen Kompetenzzentrum der Karosserie- und Fahrzeugbauer im hessischen Friedberg. Auch dieses Jahr wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam unter dem Thema „Recht und Restauration“ wichtigen Themen wie dem Kaufvertrag, der Reparatur, der Restauration und dem Gutachten widmen.

Am Freitag, den 05.05.2017, beginnen nach der offiziellen Begrüßung ab 13:45 Uhr spannende Fachvorträge. Anschließend besteht für die Teilnehmer die Möglichkeit, die mitgebrachten Oldtimer-Fahrzeuge, die dekorativ für die Presse und Öffentlichkeit ausgestellt werden, zu besichtigen. Anschließend können die Gäste beim gemeinsamen Abendessen im Restaurant Waldhaus in Bad Nauheim das neu gewonnene Wissen bei italienischen Speisen und Weinen verarbeiten und den ersten Kongresstag unter Liebhabern historischer Fahrzeuge ausklingen lassen.

Am Samstag, den 06.05.2017, wird der Oldtimer-Kongress Recht und Restauration im Deutschen Kompetenzzentrum der Karosserie- und Fahrzeugbauer, Grüner Weg 12, 61169 Friedberg fortgesetzt. Ab 9.00 Uhr berichten dann hochkarätige Referenten über aktuelle Themen rund um historische Fahrzeuge sowie deren Restaurierung und Reparatur.

Hier das vorläufige Tagesprogramm:

Freitag, 05.05.2017
13:00 Uhr
Beginn
13:30 Uhr
Offizielle Begrüßung
Dirk Barfs, Präsident BVSK
Peter Börner, Präsident des ZKF
Thomas Aukamm, Hauptgeschäftsführer ZKF

13:45 Uhr (45 Minuten)
Der Unfall mit dem Oldtimer
Rechtsanwalt Patrick Rümmler, Rümmler & Collegen Rechtsanwälte
14:30 Uhr (30 Minuten)
Kaffeepause
(Kaffee und Kuchen)
15:00 Uhr (45 Minuten)
Rechtsfallen beim Oldtimererwerb, bei der Oldtimerrestaurierung
und der Oldtimerbewertung
Elmar Fuchs, autorechtaktuell.de GmbH & Co. KG
15:45 Uhr (45 Minuten)
Lackierung klassischer Fahrzeuge – Aufgabe für Spezialisten?
Jürgen Book, BASF Coatings GmbH

16:30 Uhr (45 Minuten)
Pause
(Power-Pause mit Vitalhäppchen und Obst)

17:15 Uhr
Bustransfer
EUROGARANT AutoService AG –  CONPARC Hotel & Conference
Centre Bad Nauheim
17:40 Uhr
Check- CONPARC Hotel & Conference Centre Bad Nauheim

18:30 Uhr
Bustransfer
CONPARC Hotel & Conference Centre – Restaurant Waldhaus Bad Nauheim

19:00 Uhr
Abendessen Waldhaus, Bad Nauheim


Samstag, 06.05.2017

08:30 Uhr
Bustransfer
CONPARC Hotel & Conference Centre – EUROGARANT AutoService AG

09:00 Uhr (15 Minuten)
Begrüßung
Dirk Barfs, Präsident BVSK
Thomas Aukamm, Hauptgeschäftsführer ZKF
Peter Börner, Präsident des ZKF

09:15 Uhr (30 Minuten)

Die Entwicklung vom Gebrauchtwagen zum Oldtimer
Peer Günther, Direktor Business Development BCA Deutschland

09:45 Uhr (45 Minuten)
Mythos Fuchs Felgen
Dipl.-Ing. Jörg Ludwig, Otto Fuchs KG

10:30 Uhr (30 Minuten)
Kaffeepause
11:00 Uhr (30 Minuten)
Wertminderung bei Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen
Dipl.-Ing. Harald Burgmann, Ingenieur- und
Sachverständigenbüro Burgmann GbR

11:30 Uhr (50 Minuten)

Reparatur und Unfallinstandsetzung bei alten Fahrzeugen –
Handwerk hat goldenen Boden
Elmar Fuchs, autorechtaktuell.de GmbH & Co. KG

12:20 Uhr (60 Minuten)
Mittagspause

13:20 Uhr (40 Minuten)

Oldtimerlackierung
Martin Deggelmann, Inhaber Martelleria – Studio für Blechformationstechnik
14:00 Uhr (40 Minuten)
Unrestaurierte Fahrzeuge: Neue Herausforderungen für die Erhaltung
und Nutzung
Dr. Gundula Tutt, Diplomrestauratorin OMNIA

14:40 Uhr (20 Minuten)
Kaffeepause
15:00 Uhr (45 Minuten)
Geht die Porsche Rallye zu Ende?
Herbert Schulze

15:45 Uhr
Schlusswort
Dirk Barfs, Präsident BVSK
Peter Börner, Präsident des ZKF
Thomas Aukamm, Hauptgeschäftsführer ZKF


Die Tagungsgebühren betragen für Mitglieder des ZKF, ZDK und BVSK sowie Partner von autorechtaktuell.de 169,00 € pro Person (netto), der Normalpreis beläuft sich auf 249,00 € pro Person (netto).

Im CONPARC Hotel & Conference Centre Bad Nauheim können Sie unter dem Stichwort „Oldtimerkongress“ Ihre Reservierung telefonisch (Tel.: 06032-3030) durchgeben. Der Preis für ein Einzel- oder Doppelzimmer beträgt 109,00 € inklusive Frühstück.

Weitere Fragen beantwortet gern das Veranstaltungsteam unter der Rufnummer: 06031/7792-160 oder per E-Mail: akademie@eurogarant-ag.de.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und gute Gespräche.

Sonntag, 5. März 2017

ZKF Branchenbericht

Der ZKF Branchenbericht ist ab sofort online. Er liefert wichtige Basis- und Betriebszahlen der unfallreparierenden und herstellenden Karosserie- und Fahrzeugbau-Fachbetriebe.

Die Ergebnisse des diesjährigen Berichtes:

Im herstellenden Karosserie- und Fahrzeugbau verschlechterte sich das operative Ergebnis (EBITDA) im Vergleich zum Vorjahr durch eine gesunkene Betriebsleistung der Unternehmen.

Der Bereich Karosserie-Instandsetzung und Lackierung erzielte gegenüber dem Vorjahr ein leicht verbessertes operatives Ergebnis (EBITDA) – durch eine gestiegene Betriebsleistung Handwerk und eine verbesserte Produktivität der Mitarbeiter.

Der Branchenbericht ist hier zum Download abrufbar.

Donnerstag, 23. Februar 2017

Zur Erstattungsfähigkeit der tatsächlich angefallener Reparaturkosten

Ein sehr interessantes und wichtiges Urteil zum Thema Rechnungskürzungen aus dem Newsletter von autorechtaktuell.de, welches erneut bestätigt, dass Kürzungen an Rechnungen nicht möglich sind:

AG Bad Oeynhausen, Urteil vom 02.12.2016, AZ: 24 C 514/16

Hintergrund
Der Parteien streiten um restliche Reparaturkosten in Höhe von 36,70 € aufgrund eines Verkehrsunfalls gemäß durch die Klägerin vorgelegter Reparaturrechnung. Zuvor hatte die Klägerin ein Schadengutachten eingeholt und die Reparatur ihres Fahrzeugs auf dieser Grundlage beauftragt.

Der Klage wurde stattgegeben.

Aussage
Die Beklagte muss die Reparaturkosten gemäß der vorgelegten Reparaturrechnung vollständig begleichen. Das AG Bad Oeynhausen führt in seinen Entscheidungsgründen aus, dass hier gerade keine fiktive, sondern eine konkrete Abrechnung durch die Klägerin vorliegt. Wenn in diesen Fällen der Geschädigte den Weg einschlägt, den sein Privatgutachter ihm vorgibt, muss der Schädiger für die hierdurch entstehenden Kosten einstehen. Auch im Fall einer konkreten Abrechnung geht es um eine Schadenschätzung (§ 287 ZPO). Einer Schätzung ist es immanent, dass sie nicht zu einem exakten, sondern zu einem eher ungefähren Ergebnis führt. Da bei einer Schätzung eine Abweichung immer möglich ist, muss – wie im vorliegenden Fall – eine Abweichung um wenige Eur hingenommen werden.

Praxis
Auch das AG Bad Oeynhausen schließt sich der bereits vorliegenden Rechtsprechung an, dass tatsächlich angefallene Reparaturkosten, die bereits im zuvor erstellten Gutachten Berücksichtigung fanden, vollumfänglich vom Schädiger zu erstatten sind. Der Geschädigte darf auf die Erforderlichkeit der im Gutachten ermittelten Reparaturkosten vertrauen und eine entsprechende Reparatur in Auftrag geben (vgl. auch AG Berlin-Mitte, Urteil vom 23.09.2015, AZ: 18 C 3143/15; AG Essen-Steele, Urteil vom17.08.2016, AZ: 17 C 286/15; AG Essen, Urteil vom 02.01.2016, AZ: 135 C 121/15; AG Fürstenwalde/Spree, Urteil vom 09.07.2014, AZ: 26 C 299/13; AG Salzgitter, Urteil vom 14.10.2015, AZ: 22 C 57/15). Das Grundanliegen des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB besteht darin, dass dem Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers ein möglichst vollständiger Schadenausgleich zukommen soll.

Quelle: autorechtaktuell.de

Donnerstag, 9. Februar 2017

2% Kleinteilpauschale – Erforderlichkeit und Rechtmäßigkeit bestätigt

EUROGARANT AutoService AG eröffnet im Rahmen eines DfB Schadens gegen einen Versicherer, der regelmäßig 2% Kleinteilpauschale aus den Rechnungen kürzt, ein Sachverständigenverfahren und gewinnt dies auf voller Linie. Höchstbeachtlich ist noch die Tatsache, dass es sich hierbei um einen Glasschaden handelt. Die Anwendbarkeit der Begründung der Sachverständigen ist aus meiner Sicht unmittelbar auch auf andere Reparaturarten anzuwenden.


Die Ausschussmitglieder des von der EUROGARANT AutoService AG einberufenen Sachverständigenverfahrens kommen bezüglich der Streitfragen übereinstimmend zu folgender Entscheidung (Spruch nebst kurzer Begründung):

Die Ausschussmitglieder haben in der Ausschusssitzung festgestellt, dass die vakante Position Kleinteile in Höhe von 6,49 Euro nach AKB zu regulieren ist. 

Begründung: 
Die Position „Kleinteile, Kleinteilpauschale bzw. Kleinmaterial" hat sich als Pauschalbetrag in der Rechnungslegung durchgesetzt und ist seit vielen Jahren branchenüblich. Entgegen der Darstellung des Versicherers wurde festgestellt, dass die im konkreten Fall u. a. benötigen Reinigungslösungen (für Scheibe und Innenverkleidung) und besondere Scheibentücher zur Endreinigung, sowie Klebeband zum Fixierender Windschutzscheibe, der zur Rede stehenden Reparatur speziell zugeordnet werden muss. Da es sich hier um Kleinstmengen handelt, werden diese Kosten nur als Pauschale erfasst. Hierfür werden in der Regel die Bezeichnung Kleinteile, Kleinteilpauschale oder Kleinmaterial verwandt. Positionen, die man einer einzelnen Reparatur zuordnen kann, sind keine Gemeinkosten.


Vorausgegangene Behauptung der Versicherung:
„…Die nach Herstellervorgabe zu verwendenden Klebesätze enthalten alle erforderlichen Materialien und Teile. Weiteres Reinigungsmaterial, Scheibenreiniger, Putztücher und Lappen sind den Betriebs- und Gemeinkosten zuzurechnen und nicht erstattungsfähig. Alle notwendigen Teile der sach- und fachgerechten Reparatur der Frontscheibe sind bereits in der Rechnung enthalten. Daher fallen keine weiteren Kosten wie Kleinteile an. Aus diesem Grund kann die Regulierung dieser Teile nicht erfolgen."

Da zwischen den Ausschussmitgliedern bezüglich der Streitfragen eine endgültige Verständigung erzielt werden konnte, ist eine Entscheidung des Obmanns nicht erforderlich.

Kostenentscheid ist nach AKB zu treffen.
 
Dieser Rechnungsabzug von 6,49 Euro Kleinteile durch den Versicherer, hat ihn nur 1.372,46 Euro netto im Sachverständigenverfahren gekostet. Ich hoffe sehr, dass dies als ein Lehrbeispiel beim Versicherer haften bleibt und mit dieser willkürlichen Rechnungskürzung in diesem unstrittigen Punkt Kleinteilpauschale endlich Schluss ist.

Mittwoch, 8. Februar 2017

ZKF unterstützt gemeinsame Erklärung

PRESSEMELDUNG
ZKF unterstützt gemeinsame Erklärung des BVSK und ZDK zur Notwendigkeit einer umfassenden Elektroniküberprüfung durch moderne Diagnosetechnik


Der Präsident des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) Peter Börner und
Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm unterstützen die Initiative des BVSK und des ZDK, die
sich mit der Notwendigkeit der Nutzung moderner Diagnosetechnik bei Schadengutachten und
Kostenvoranschlägen auseinandersetzt.

Aus der Erklärung der beiden Verbände ZDK und BVSK wird mit der Unterstützung des ZKF
fast schon eine Brancheninitiative. Die Präsidenten der drei Verbände Jürgen Karpinski, Peter Börner und Dirk Barfs hoffen, dass sich auch andere Organisationen dieser Initiative anschließen. ZKF Präsident Peter Börner macht überdies deutlich, dass die gemeinsame Erklärung ein wichtiges Zeichen setzt, um den teilweise willkürlichen Kürzungen der Versicherungen mittels bekannter Prüfdienstleister zu begegnen, die zum Teil ohne persönliche Inaugenscheinnahme der Fahrzeuge und ohne Inanspruchnahme moderner Diagnosetechnik Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen reduzieren.

In den nächsten Monaten geht es nun darum, die gemeinsame Initiative umfassend umzusetzen. Reparaturbetriebe und Sachverständige sind aufgefordert, immer wieder deutlich zu machen, dass die heutige komplexe Fahrzeugtechnik auch ein umfassendes Fachwissen und moderne Diagnosetechnik benötigen.

Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF)
Der ZKF in Friedberg (Hessen) ist der Berufs- und Wirtschaftsverband für die Unternehmen des Karosserie- und Fahrzeugbaus mit 3.500 Betrieben, ca. 48.000 Beschäftigten und rund 3.900 Auszubildenden. Im Jahr 2016 erzielte der deutsche herstellende und reparierende Karosserie- und Fahrzeugbau einen Umsatz von 6,5 Mrd. Euro.

Friedberg, 08.02.2017

Sonntag, 5. Februar 2017

"Alles NEU"

Mein Gastkommentar in der F+K Januar 2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk. Ich wünsche allen Unternehmerinnen und Unternehmern ein erfolgreiches neues Jahr, stets volle Auftragsbücher mit angenehmen Renditen und vor allen Dingen Kraft und Gesundheit.

„Alles NEU“, so möchte ich meinen Gastkommentar in der ersten F+K-Ausgabe des Jahres 2017 beginnen. Ich freue mich, seit Jahresbeginn unseren neuen Hauptgeschäftsführer im ZKF, Herrn Thomas Aukamm, begrüßen zu dürfen. Neu wird sicherlich seine Art und Weise sein, wie er den Verband führt. Dabei wird der ZKF über kurz oder lang neue Wege einschlagen. Welche Ziele der ZKF-Vorstand dabei verfolgen wird, bestimmt die ZKF-Klausurtagung im Februar. Diese Klausur wird erneut ein großes Stück dazu beitragen, wie sich der ZKF in den nächsten Jahren positioniert und welche Richtung und Fahrt er dabei aufnehmen wird.

Neu ist DfB (Dienstleistung für Betriebe) als ganzheitlicher Rechnungsabwicklungsservice mit einem derzeit rasanten Wachstum - ein Produkt, umgesetzt vom ZKF und seiner Tochter der EUROGARANT AutoService AG. Neu ist repair-pedia, eine für die Zukunft ausgerichtete und erforderliche Informationsplattform für die Reparatur und sicherlich auch für den Nutzfahrzeugneubau - eine Idee aus der ZKF Agenda 2020, professionell umgesetzt von seiner Tochter. Neu ist ebenfalls der EuroDFT, ein Mega-Werkzeug für die freie Werkstatt, die nun ohne Einschränkungen und ohne Benachteiligung auf dem Server der Hersteller arbeiten kann - eine Idee des ZDK mit Unterstützung des ZKF, sensationell umgesetzt von ADIS.

Der ZKF muss mit der Zeit gehen, sonst werden wir von den Veränderungen überrascht und verlieren den Anschluss. Wir bewegen uns in einer Branche, die ständig von Neuentwicklungen geprägt ist und Veränderungen fordert. Der Markt wird größtenteils von wenigen Auftraggebern maßgeblich beeinflusst: Schilder, Signalisierung, Standards, Ansprüche und gegensätzliche Strukturen. Neu ist insbesondere hierbei, dass sich Marktbeteiligte wie Versicherer plötzlich mit Produkten und Dienstleistungen befassen, welche sich weit außerhalb ihrer Kernbereiche befinden. In die Breite gehen lautet hier die Devise der Versicherer und deren Dienstleister, um noch mehr Einfluss am Markt zu gewinnen. Wenn man deren Ziele hinterfragt, sind diese auch alle nur logisch und nachvollziehbar, allerdings scheinen die Verlierer am Ende immer die Werkstätten zu sein. Dies darf nicht sein. Dies dürfen wir als Gemeinschaft nicht zulassen und der ZKF wird sich vehement dagegen wehren!

Ich bin mir sicher, dass Assistenzsysteme und technische Entwicklungen im Fahrzeug wesentlich weniger unsere Zukunft beeinflussen werden als die Trends der Versicherungen, Dienstleister und großen Auftraggeber. Die technischen Herausforderungen werden wir in den Griff bekommen. Das Handwerk hat schon immer gezeigt, wie innovativ und lernfähig es sein kann. Würden Sie aber als Vertragswerkstatt und -Handel in neue Verkaufsraum- und Werkstatt-Standards investieren, wenn alle von Digitalisierung, Direktvertrieb und autonomen Fahren reden? Große Versicherer gehen davon aus, dass sie in wenigen Jahren nur noch die Hälfte der heutigen neuen Policen verkaufen, weil eben nur noch die Hälfte der Autofahrer ein Fahrzeug als Eigentum erwerben und somit eine Versicherung benötigen wird. Die Karten in der gesamten Automobillandschaft werden damit in den nächsten Jahren neu gemischt.

Wir müssen diese Entwicklungen kritisch beobachten und dranbleiben, unsere Bedürfnisse dabei einbringen und für unsere Mitglieder den Lebens- und Marktraum sichern. Hierzu ist ein starker und innovativer Verband wichtig, der die Interessen aller Mitglieder vertritt. Genau das ist Ihr ZKF und wird dies auch in Zukunft sein.

Mit kollegialen Grüßen
Euer Peter Börner
ZKF Präsident

Sonntag, 29. Januar 2017

Schnittstellen von Audatex/Carisma und DAT zu repair-pedia

Der ZKF informiert: Direkte Schnittstelle von Audatex/Carisma und DAT zu repair-pedia


Der ZKF hat im vergangenen Jahr gemeinsam mit der EUROGARANT AutoService AG die repair-pedia AG ins Leben gerufen. repair-pedia AG ist quasi „Google“ und „Wikipedia“ für die Karosserie- und Lack-Branche und hat die Produktion der ZKF-Tipps übernommen. Das Angebot wächst ständig weiter: repair-pedia präsentiert sich nun mit einer neuen wichtigen Eigenschaft.

Zusätzlich zu den zahlreichen bereits bestehenden Schnittstellen, wurden nun auch die Anbindungen aus Audatex/Carisma und DAT heraus geschaffen. Das stetig wachsende Reparatur-Online-Tool verfügt somit auch über die wichtigsten Schnittstellen zu den beiden am häufigsten genutzten Werkstatt-Kalkulationssysteme.

Ebenso lassen sich nun nach erfolgter und unverbindlicher Registrierung unter www.repair-pedia.eu alle IFL-Meldungen, KTI-Studien, Resolutionen der Deutschen Kommission und vieles weitere mehr kostenlos abrufen und nutzen. Ein digitales Archivieren oder sogar aufwendiges Ausdrucken der jeweiligen IFL-Meldung durch den Nutzer ist dadurch nicht mehr nötig.

Freitag, 27. Januar 2017

Werkstatt erhält Kosten für Kleinteile und Reparaturablaufplan

Ein sehr interessanter Artikel im Kfz-Betrieb von heute:

Nach Ansicht des Gerichts kann der Kläger die Kosten für Kleinteile in Höhe von 89,29 Euro geltend machen. Diese Kosten hatte nicht nur die Reparaturwerkstatt in Rechnung gestellt, sondern auch der vorgerichtlich eingeschaltete Sachverständige bei seiner Kalkulation ausdrücklich berücksichtigt.

Mehr unter:
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/geschaedigter-erhaelt-kosten-fuer-reparaturablaufplan-a-576538/