ZKF

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Samstag, 19. Oktober 2019

Terminplaner vom Versicherer für den Kaskokunden?

Wenn zukünftig der Kaskokunde auf Weisung der Versicherung entscheidet, ob, wann, wo und wie der Auftrag einer Unfallreparatur in den freien, mittelständigen Karosserie- und Lackierfachbetrieben disponiert wird, ist dem weiteren Zugriff von Dritten auf Unternehmensentscheidungen Tür und Tor geöffnet. Darüber hinaus geht ein elementares Stück unternehmerische Freiheit verloren und die Abhängigkeit zu einzelnen Auftragsgebern steigt in eine bedenkliche Höhe.

Dennoch dürfen wir die Digitalisierung und den berechtigten Wusch der Kunden danach nicht vernachlässigen. Für die Erstanbahnung des Kundentermines ist ein webbasiertes Tool mit funktionierender Schnittstelle in die Werkstattsysteme begrüßenswert. Hier steht der beiderseitige Nutzen im Vordergrund: auf der einen Seite schnell und einfach, auf der anderen Seite übersichtlich und strukturiert. Dabei sollte jedoch dem Betrieb keine Verpflichtung in Richtung Kunde aber auch in Richtung Nutzung einer vorgegebenen Software ausgesprochen werden.

Wir kennen durch unsere Zusammenarbeit im AIRC die Entwicklungen im europäischen Ausland. Besonders besorgt beobachten wir unseren Nachbarn Dänemark, wo der Versicherer mittlerweile das EDV-System der Werkstatt betreibt, alle Rechnungen sieht, Aufträge verwaltet, Ersatzteile und Werkzeuge bestellt sowie den kompletten Auftrag und das Personal disponiert. Der Betrieb ist reiner Lohnlieferant und hat keinen Spielraum für eigene Entscheidungen. Hierzu darf es in unseren Betrieben nicht kommen.

Der ZKF plädiert deshalb erneut an seine Mitglieder, genauestens zu analysieren, ob und welche Software zu welchen Aufwänden und Pflegekosten anzuschaffen ist. Hierzu gehört der betriebsinterne Aufwand an Personal, Lizenzen, Einrichtungs- und Schulungskosten sowie spätere wiederkehrende Pflegekosten der Software.