ZKF

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Donnerstag, 23. Februar 2017

Zur Erstattungsfähigkeit der tatsächlich angefallener Reparaturkosten

Ein sehr interessantes und wichtiges Urteil zum Thema Rechnungskürzungen aus dem Newsletter von autorechtaktuell.de, welches erneut bestätigt, dass Kürzungen an Rechnungen nicht möglich sind:

AG Bad Oeynhausen, Urteil vom 02.12.2016, AZ: 24 C 514/16

Hintergrund
Der Parteien streiten um restliche Reparaturkosten in Höhe von 36,70 € aufgrund eines Verkehrsunfalls gemäß durch die Klägerin vorgelegter Reparaturrechnung. Zuvor hatte die Klägerin ein Schadengutachten eingeholt und die Reparatur ihres Fahrzeugs auf dieser Grundlage beauftragt.

Der Klage wurde stattgegeben.

Aussage
Die Beklagte muss die Reparaturkosten gemäß der vorgelegten Reparaturrechnung vollständig begleichen. Das AG Bad Oeynhausen führt in seinen Entscheidungsgründen aus, dass hier gerade keine fiktive, sondern eine konkrete Abrechnung durch die Klägerin vorliegt. Wenn in diesen Fällen der Geschädigte den Weg einschlägt, den sein Privatgutachter ihm vorgibt, muss der Schädiger für die hierdurch entstehenden Kosten einstehen. Auch im Fall einer konkreten Abrechnung geht es um eine Schadenschätzung (§ 287 ZPO). Einer Schätzung ist es immanent, dass sie nicht zu einem exakten, sondern zu einem eher ungefähren Ergebnis führt. Da bei einer Schätzung eine Abweichung immer möglich ist, muss – wie im vorliegenden Fall – eine Abweichung um wenige Eur hingenommen werden.

Praxis
Auch das AG Bad Oeynhausen schließt sich der bereits vorliegenden Rechtsprechung an, dass tatsächlich angefallene Reparaturkosten, die bereits im zuvor erstellten Gutachten Berücksichtigung fanden, vollumfänglich vom Schädiger zu erstatten sind. Der Geschädigte darf auf die Erforderlichkeit der im Gutachten ermittelten Reparaturkosten vertrauen und eine entsprechende Reparatur in Auftrag geben (vgl. auch AG Berlin-Mitte, Urteil vom 23.09.2015, AZ: 18 C 3143/15; AG Essen-Steele, Urteil vom17.08.2016, AZ: 17 C 286/15; AG Essen, Urteil vom 02.01.2016, AZ: 135 C 121/15; AG Fürstenwalde/Spree, Urteil vom 09.07.2014, AZ: 26 C 299/13; AG Salzgitter, Urteil vom 14.10.2015, AZ: 22 C 57/15). Das Grundanliegen des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB besteht darin, dass dem Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers ein möglichst vollständiger Schadenausgleich zukommen soll.

Quelle: autorechtaktuell.de

Donnerstag, 9. Februar 2017

2% Kleinteilpauschale – Erforderlichkeit und Rechtmäßigkeit bestätigt

EUROGARANT AutoService AG eröffnet im Rahmen eines DfB Schadens gegen einen Versicherer, der regelmäßig 2% Kleinteilpauschale aus den Rechnungen kürzt, ein Sachverständigenverfahren und gewinnt dies auf voller Linie. Höchstbeachtlich ist noch die Tatsache, dass es sich hierbei um einen Glasschaden handelt. Die Anwendbarkeit der Begründung der Sachverständigen ist aus meiner Sicht unmittelbar auch auf andere Reparaturarten anzuwenden.


Die Ausschussmitglieder des von der EUROGARANT AutoService AG einberufenen Sachverständigenverfahrens kommen bezüglich der Streitfragen übereinstimmend zu folgender Entscheidung (Spruch nebst kurzer Begründung):

Die Ausschussmitglieder haben in der Ausschusssitzung festgestellt, dass die vakante Position Kleinteile in Höhe von 6,49 Euro nach AKB zu regulieren ist. 

Begründung: 
Die Position „Kleinteile, Kleinteilpauschale bzw. Kleinmaterial" hat sich als Pauschalbetrag in der Rechnungslegung durchgesetzt und ist seit vielen Jahren branchenüblich. Entgegen der Darstellung des Versicherers wurde festgestellt, dass die im konkreten Fall u. a. benötigen Reinigungslösungen (für Scheibe und Innenverkleidung) und besondere Scheibentücher zur Endreinigung, sowie Klebeband zum Fixierender Windschutzscheibe, der zur Rede stehenden Reparatur speziell zugeordnet werden muss. Da es sich hier um Kleinstmengen handelt, werden diese Kosten nur als Pauschale erfasst. Hierfür werden in der Regel die Bezeichnung Kleinteile, Kleinteilpauschale oder Kleinmaterial verwandt. Positionen, die man einer einzelnen Reparatur zuordnen kann, sind keine Gemeinkosten.


Vorausgegangene Behauptung der Versicherung:
„…Die nach Herstellervorgabe zu verwendenden Klebesätze enthalten alle erforderlichen Materialien und Teile. Weiteres Reinigungsmaterial, Scheibenreiniger, Putztücher und Lappen sind den Betriebs- und Gemeinkosten zuzurechnen und nicht erstattungsfähig. Alle notwendigen Teile der sach- und fachgerechten Reparatur der Frontscheibe sind bereits in der Rechnung enthalten. Daher fallen keine weiteren Kosten wie Kleinteile an. Aus diesem Grund kann die Regulierung dieser Teile nicht erfolgen."

Da zwischen den Ausschussmitgliedern bezüglich der Streitfragen eine endgültige Verständigung erzielt werden konnte, ist eine Entscheidung des Obmanns nicht erforderlich.

Kostenentscheid ist nach AKB zu treffen.
 
Dieser Rechnungsabzug von 6,49 Euro Kleinteile durch den Versicherer, hat ihn nur 1.372,46 Euro netto im Sachverständigenverfahren gekostet. Ich hoffe sehr, dass dies als ein Lehrbeispiel beim Versicherer haften bleibt und mit dieser willkürlichen Rechnungskürzung in diesem unstrittigen Punkt Kleinteilpauschale endlich Schluss ist.

Mittwoch, 8. Februar 2017

ZKF unterstützt gemeinsame Erklärung

PRESSEMELDUNG
ZKF unterstützt gemeinsame Erklärung des BVSK und ZDK zur Notwendigkeit einer umfassenden Elektroniküberprüfung durch moderne Diagnosetechnik


Der Präsident des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) Peter Börner und
Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm unterstützen die Initiative des BVSK und des ZDK, die
sich mit der Notwendigkeit der Nutzung moderner Diagnosetechnik bei Schadengutachten und
Kostenvoranschlägen auseinandersetzt.

Aus der Erklärung der beiden Verbände ZDK und BVSK wird mit der Unterstützung des ZKF
fast schon eine Brancheninitiative. Die Präsidenten der drei Verbände Jürgen Karpinski, Peter Börner und Dirk Barfs hoffen, dass sich auch andere Organisationen dieser Initiative anschließen. ZKF Präsident Peter Börner macht überdies deutlich, dass die gemeinsame Erklärung ein wichtiges Zeichen setzt, um den teilweise willkürlichen Kürzungen der Versicherungen mittels bekannter Prüfdienstleister zu begegnen, die zum Teil ohne persönliche Inaugenscheinnahme der Fahrzeuge und ohne Inanspruchnahme moderner Diagnosetechnik Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen reduzieren.

In den nächsten Monaten geht es nun darum, die gemeinsame Initiative umfassend umzusetzen. Reparaturbetriebe und Sachverständige sind aufgefordert, immer wieder deutlich zu machen, dass die heutige komplexe Fahrzeugtechnik auch ein umfassendes Fachwissen und moderne Diagnosetechnik benötigen.

Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF)
Der ZKF in Friedberg (Hessen) ist der Berufs- und Wirtschaftsverband für die Unternehmen des Karosserie- und Fahrzeugbaus mit 3.500 Betrieben, ca. 48.000 Beschäftigten und rund 3.900 Auszubildenden. Im Jahr 2016 erzielte der deutsche herstellende und reparierende Karosserie- und Fahrzeugbau einen Umsatz von 6,5 Mrd. Euro.

Friedberg, 08.02.2017

Sonntag, 5. Februar 2017

"Alles NEU"

Mein Gastkommentar in der F+K Januar 2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk. Ich wünsche allen Unternehmerinnen und Unternehmern ein erfolgreiches neues Jahr, stets volle Auftragsbücher mit angenehmen Renditen und vor allen Dingen Kraft und Gesundheit.

„Alles NEU“, so möchte ich meinen Gastkommentar in der ersten F+K-Ausgabe des Jahres 2017 beginnen. Ich freue mich, seit Jahresbeginn unseren neuen Hauptgeschäftsführer im ZKF, Herrn Thomas Aukamm, begrüßen zu dürfen. Neu wird sicherlich seine Art und Weise sein, wie er den Verband führt. Dabei wird der ZKF über kurz oder lang neue Wege einschlagen. Welche Ziele der ZKF-Vorstand dabei verfolgen wird, bestimmt die ZKF-Klausurtagung im Februar. Diese Klausur wird erneut ein großes Stück dazu beitragen, wie sich der ZKF in den nächsten Jahren positioniert und welche Richtung und Fahrt er dabei aufnehmen wird.

Neu ist DfB (Dienstleistung für Betriebe) als ganzheitlicher Rechnungsabwicklungsservice mit einem derzeit rasanten Wachstum - ein Produkt, umgesetzt vom ZKF und seiner Tochter der EUROGARANT AutoService AG. Neu ist repair-pedia, eine für die Zukunft ausgerichtete und erforderliche Informationsplattform für die Reparatur und sicherlich auch für den Nutzfahrzeugneubau - eine Idee aus der ZKF Agenda 2020, professionell umgesetzt von seiner Tochter. Neu ist ebenfalls der EuroDFT, ein Mega-Werkzeug für die freie Werkstatt, die nun ohne Einschränkungen und ohne Benachteiligung auf dem Server der Hersteller arbeiten kann - eine Idee des ZDK mit Unterstützung des ZKF, sensationell umgesetzt von ADIS.

Der ZKF muss mit der Zeit gehen, sonst werden wir von den Veränderungen überrascht und verlieren den Anschluss. Wir bewegen uns in einer Branche, die ständig von Neuentwicklungen geprägt ist und Veränderungen fordert. Der Markt wird größtenteils von wenigen Auftraggebern maßgeblich beeinflusst: Schilder, Signalisierung, Standards, Ansprüche und gegensätzliche Strukturen. Neu ist insbesondere hierbei, dass sich Marktbeteiligte wie Versicherer plötzlich mit Produkten und Dienstleistungen befassen, welche sich weit außerhalb ihrer Kernbereiche befinden. In die Breite gehen lautet hier die Devise der Versicherer und deren Dienstleister, um noch mehr Einfluss am Markt zu gewinnen. Wenn man deren Ziele hinterfragt, sind diese auch alle nur logisch und nachvollziehbar, allerdings scheinen die Verlierer am Ende immer die Werkstätten zu sein. Dies darf nicht sein. Dies dürfen wir als Gemeinschaft nicht zulassen und der ZKF wird sich vehement dagegen wehren!

Ich bin mir sicher, dass Assistenzsysteme und technische Entwicklungen im Fahrzeug wesentlich weniger unsere Zukunft beeinflussen werden als die Trends der Versicherungen, Dienstleister und großen Auftraggeber. Die technischen Herausforderungen werden wir in den Griff bekommen. Das Handwerk hat schon immer gezeigt, wie innovativ und lernfähig es sein kann. Würden Sie aber als Vertragswerkstatt und -Handel in neue Verkaufsraum- und Werkstatt-Standards investieren, wenn alle von Digitalisierung, Direktvertrieb und autonomen Fahren reden? Große Versicherer gehen davon aus, dass sie in wenigen Jahren nur noch die Hälfte der heutigen neuen Policen verkaufen, weil eben nur noch die Hälfte der Autofahrer ein Fahrzeug als Eigentum erwerben und somit eine Versicherung benötigen wird. Die Karten in der gesamten Automobillandschaft werden damit in den nächsten Jahren neu gemischt.

Wir müssen diese Entwicklungen kritisch beobachten und dranbleiben, unsere Bedürfnisse dabei einbringen und für unsere Mitglieder den Lebens- und Marktraum sichern. Hierzu ist ein starker und innovativer Verband wichtig, der die Interessen aller Mitglieder vertritt. Genau das ist Ihr ZKF und wird dies auch in Zukunft sein.

Mit kollegialen Grüßen
Euer Peter Börner
ZKF Präsident