ZKF

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Sonntag, 18. September 2016

Schutz vor Rechnungskürzungen - DfB - Dienstleistung für Betriebe

"Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) und die EUROGARANT AutoService AG haben einen neuen Service „Dienstleistung für (Mitglieds-)Betriebe“ (DfB) entwickelt", das war eine weitere Kernaussage von ZKF-Präsident Peter Börner auf der Pressekonferenz auf der diesjährigen Automechanika in Frankfurt. „Die einzelnen Fachbetriebe sind Rechnungskürzungen von Prüfdienstleistern und Versicherern meist schutzlos ausgeliefert“, ergänzte Peter Börner.

„Unsere Dienstleistung für Betriebe erleichtert den Werkstätten die Schadenabwicklung deutlich“, betonte der AG-Vorstandsvorsitzende Thorsten Fiedler und konkretisierte: „Wir übernehmen die komplette Regulierung vom Versand der Kalkulation bis hin zum Forderungsmanagement im ungesteuerten Schadenfall.“

DfB klinkt sich für den Fachbetrieb in den Schadendialog ein und reduziert so den administrativen Aufwand und die Kosten in der Werkstatt. Das bedeutet konkret: Die Schadenkalkulation wird nach wie vor im Betrieb erstellt oder ein Gutachter beauftragt. Dann schaltet sich die EUROGARANT Zentrale in Friedberg ein. Dort übernimmt das Team um Thorsten Fiedler: „Unsere Experten prüfen vorab, ob die Kalkulation tatsächlich fachlich korrekt ist, ergänzt diese gegebenenfalls und leitet diese dann an den Versicherer oder die Leasinggesellschaft zur Freigabe weiter. Wir sind die Drehscheibe zwischen Betrieb und Assekuranz.“ Wird eine Kalkulation oder später eine Rechnung beanstandet, setzt sich EUROGARANT mit dem Prüfdienstleister auseinander.

Besonders wichtig ist Peter Börner und Thorsten Fiedler, dass ZKF-Mitgliedsbetriebe, die DfB nutzen, immer die volle Rechnungssumme ausgezahlt wird. „Wir bieten damit gerade kleinen und mittleren Unternehmen einen wirksamen Schutz vor den immer stärker um sich greifenden Rechnungskürzungen. Das gibt den Betrieben Sicherheit und hält ihnen den Rücken frei.“ Damit bündelt der Zentralverband die Einzelforderungen von Werkstätten an einer Stelle. „Wir können damit unsere Marktposition stärken und die Ansprüche im Rahmen des neuen Dienstleistungsservice über die Zentrale in Friedberg besser geltend machen“, unterstrich Thorsten Fiedler. Er ist davon überzeugt: „Damit erzielen wir sicher eine ganz andere Wirkung und haben gute Chancen, Rechnungskürzungen deutlich zu erschweren.“

Die neue Dienstleistung DfB wendet sich insbesondere an ZKF-Mitgliedsbetriebe. Die Abwicklung ungesteuerter Schäden kann DfB übertragen werden und spart dadurch erheblichen betrieblichen Aufwand. Interessierte Mitgliedsbetriebe wenden sich bitte an das DfB-Team unter Telefon: 06031-77 92-380 oder E-Mail: dfb-schaden@eurogarant-ag.de.

Mein Resümee zum SchadenTalk

Die derzeit vorliegenden Rechnungskürzungen sind eine Dreistigkeit und verfolgen ausschließlich das Ziel, neue Standards in der Abrechnung mit den Versicherungen zu setzen. Kleinteilpauschale muss weg, Eingangsdiagnose und -vermessung muss weg, allerlei Nebenarbeiten müssen weg, so mein Eindruck. Die während des Talks vorgeschlagene Lösung eines ständigen Sachverständigenverfahrens zur Klärung der Unstimmigkeiten wird von mir weiter verfolgt. Alle ungeklärten Kürzungen gehen ohne Wenn und Aber zur Klage und vor Gericht.

Eine einfache Lösung für die Werkstätten steht ab sofort parat: DfB oder Dienstleistung für Betriebe, einfach bei der EUROGARANT AutoService AG nachfragen und ab sofort gibt es 100% der Rechnung auch bezahlt.

EasyClaim ist SchadenLaden 2.0 und ohne den Einfluss der Werkstatt oder des Sachverständigen ein bewusstes Vorenthalten der Ansprüche des Geschädigten. EasyClaim ist auch für die konkrete Reparatur, so die Aussage von ControlExpert während des SchadenTalk. Wo bleibt jetzt der Aufstand Derjenigen, die vor eineinhalb Jahren propagandageführt gegen die hoffentlich jetzt offensichtlichen Angriffe auf unsere Branche und gegen die gesamte Führungsspitze in Friedberg angegangen sind? Ich bin mehr als enttäuscht von all Jenen, die seinerzeit nichts verstehen wollten und heute in der Deckung bleiben!

Das Projekt HUK ServiceSelect ist eng mit der Schadenlenkung verbunden. Die HUK geht ihren eingeschlagenen Weg und verfolgt dieses Ziel unbeeindruckt. Der Ansatz mit dem Gebrauchtwagencenter in Düsseldorf hat für mich nur den Zweck, den Totalschadengeschädigten nicht zum autokaufen in die Vertragswerkstatt und damit weg vom HUK Policenverkauf zu schicken, sondern im HUK Umfeld zu belassen. Das Center wird 4 Wochen gratis ein Vergleichsfahrzeug stellen, fertig zugelassen und überführt, und der Kunde kann ohne Angabe von Gründen zurücktreten, wenn er will. Ein weiterer kalkulierter Schritt der HUK zum Allzweckanbieter in der Mobilität. Und dazu braucht man ein Netzwerk:

Die Schadenlenkung führt die Werkstätten nun vor die existentielle Entscheidung: Für Schadenlenker A, B oder C. Für mich wurde mehr als klar, dass in Zukunft eine Trennung stattfindet. Wer für A arbeitet, kann nicht mehr für B und C arbeiten und umgekehrt. Unser Anspruch und die Stärke der freien Werkstätten „Abenteuer, Unabhängigkeit und Freiheit“ ist dahin. Wir gehen zukünftig in die Abhängigkeit und raus aus der Freiheit. Dann doch lieber gleich einen Opel Händlervertrag. Da bin ich ebenso abhängig aber wenigstens zusammen mit einer Marke, die den Kunden aus Emotionsgründen in den Betrieb lenkt.

Thomas Aukamm wird neuer ZKF Hauptgeschäftsführer

Zum 1. Januar 2017 tritt Thomas Aukamm als neuer Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik die Nachfolge von Dr. Klaus Weichtmann an. Der 46-Jährige stellte sich der Branchenöffentlichkeit erstmals während der Automechanika in Frankfurt vor.


Den Rahmen für den ersten Auftritt des designierten Hauptgeschäftsführers wählte der Zentralverband ganz bewusst. „Die Automechanika ist der richtige Ort, um der Branche den Nachfolger von Dr. Klaus Weichtmann vorzustellen, der nach 26 Jahren engagiertem Einsatz für den Verband in den wohlverdienten Ruhestand geht“, erklärte ZKF-Präsident Peter Börner Mitte September während der internationalen Leitmesse.

„ZKF ist ein lebendiger Branchenverband“
Auch für Thomas Aukamm spielt die Frankfurter Messe eine wichtige Rolle. Schließlich war der 46-Jährige als Director Automechanika fünf Jahre lang für den Erfolg und die Fortentwicklung der weltweit größten Fachmesse für Werkstattausrüstung verantwortlich. „In dieser Zeit habe ich den Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik als zuverlässigen Partner und lebendige Branchenvereinigung kennengelernt“, erklärte Thomas Aukamm vor Branchenjournalisten in Frankfurt. „Das war Motivation genug, um mich für die Hauptgeschäftsführung zu bewerben.“ Er schätze den ZKF vor allem auch deshalb, weil dieser ein „enges Verhältnis zu seinen Mitgliedsbetrieben“ pflege und sehr stark auf individuelle Problemstellungen eingehe.

Viel Erfahrung und starke Fähigkeiten
Peter Börner betonte bei der Vorstellung in Frankfurt vor allem die langjährige Erfahrung von Thomas Aukamm in der Automobilbranche und seine Managementfähigkeiten. „Wir haben einen neuen Hauptgeschäftsführer gewonnen, der als Mensch überzeugt, viel Talent und fachliche Kompetenz besitzt sowie die Leidenschaft mitbringt, unseren Verband erfolgreich weiterzuentwickeln.“ Gute Voraussetzungen, um den ZKF zukunftsfest zu gestalten, den Prozess der Agenda 2020 voranzutreiben und die Mitgliedsbetriebe dabei zu unterstützen, sich noch besser für die Herausforderungen der nächsten Jahre aufzustellen.

„Die Mitglieder sollen vom Zentralverband direkt profitieren“
Im beruflichen Werdegang von Thomas Aukamm finden sich zahlreiche Stationen, die mit der Branche in Verbindung stehen. Neben der Leitung der Automechanika war der Diplom Betriebswirt für internationationale Unternehmensführung mit MBA-Abschluss in London als Geschäftsführer Vertrieb, Marketing & Recruiting bei EDAG Engineering (vormals Rücker Gruppe) für die Automobilindustrie tätig. Mobilität stand auch bei seiner letzten Tätigkeit als Senior Partner für AC Alphamanagement im Mittelpunkt. „Gemeinsam mit dem Vorstand und den Innungen möchte ich den ZKF als Servicepartner für die Mitgliedsbetriebe weiterentwickeln“, unterstrich Thomas Aukamm während der Automechanika. „Mein Ziel: Die Mitglieder sollen von einem serviceorientierten Zentralverband direkt profitieren und konkreten Nutzen zur Bewältigung ihrer Herausforderungen ziehen.“

Thomas Aukamm nimmt am 1. November dieses Jahres seine Arbeit in der ZKF-Geschäftsstelle in Friedberg auf und wird Anfang 2017 die Hauptgeschäftsführung übernehmen. Dann will der gebürtige Hesse, der sich privat für Oldtimer begeistert und gerne selbst mit Leidenschaft an Klassikern „schraubt“, vor allem viele Mitgliedsbetriebe persönlich kennenlernen.

Freitag, 9. September 2016

Tatsächlich angefallene Reparaturkosten sind zu erstatten

Rechnung als Indiz für Erforderlichkeit

09.09.16 | Autor: autorechtaktuell.de

Das Amtsgericht (AG) Hannover hält die durch eine Reparaturrechnung belegten, konkret angefallen Reparaturkosten für erstattungsfähig, nachdem sie zuvor in einem Gutachten Berücksichtigung fanden (Urteil vom 31.5.2016, AZ: 569 C 44/16).

Im vorliegenden Fall machte die Klägerin unter anderem restliche Reparaturkosten in Höhe von 174,85 Euro brutto geltend. Das Fahrzeug der Klägerin war nach den Vorgaben eines zuvor erstellten Gutachtens repariert worden.

Die Beklagte hatte die Rechnungspositionen Vorlackierung, Reinigungskosten, Kosten für die Prüfung des Hecks auf Wassereintritt gekürzt sowie die Erstattung der Kosten für die vom Sachverständigen durchgeführte Rechnungsprüfung in Höhe von 59,50 Euro gänzlich abgelehnt. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vollumfänglich Erfolg.

Aussage des Gerichts
Das Amtsgericht Hannover sprach der Klägerin die weiteren Reparaturkosten und auch die Kosten der Rechnungsprüfung zu. Entscheidend sind die gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlichen Kosten.

Die Kosten der Vorlackierung waren vollständig zu ersetzen, da diese im Sachverständigengutachten enthalten und die Reparatur auf dieser Grundlage beauftragt wurde. Hier kommt es auf etwaige kollidierende Herstellervorgaben nicht an. Es ist auch irrelevant, ob die Vorarbeiten in den Arbeitspreisen einkalkuliert oder gesondert ausgewiesen wurden.

Auch die Reinigungskosten sind in voller Höhe zu erstatten. Es handelte sich hier um zur Schadensbeseitigung notwendige Kosten. Es ist in aller Regel erforderlich, ein Fahrzeug nach einem Unfall zu reinigen, damit es gleichmäßig lackiert werden kann. Lediglich die Reinigung des Fahrzeuginneren wurde vom Gericht anteilig gekürzt, da zu deren Notwendigkeit nichts vorgetragen war.

Die Kosten für die Prüfung des Hecks auf Wassereintritt waren ebenfalls vollständig ersatzfähig. Nach Arbeiten am Heck ist es nach verständiger Würdigung erforderlich, dieses auf Dichtigkeit zu überprüfen. Auch hier ist es unerheblich, ob diese Arbeiten in den Preis der Hauptarbeit mit einkalkuliert sind oder gesondert ausgewiesen werden.

Auch die Kosten der Rechnungsprüfung hielt das Gericht für erstattungsfähig, da die Klägerin aufgrund der Zahlungsverweigerung durch die Beklagte veranlasst wurde, selbst einen Sachverständigen einzuschalten, um die Erforderlichkeit der Reparaturkosten zu beurteilen.

Das Urteil in der Praxis
Das Amtsgericht Hannover stellt klar in seiner Entscheidung klar, dass konkret angefallene Reparaturkosten, welche bereits in einem zuvor erstellten Gutachten Berücksichtigung fanden, vollumfänglich vom Schädiger zu erstatten sind. Die durch eine Reparaturrechnung belegten Aufwendungen stellen im Allgemeinen ein aussagekräftiges Indiz für die Erforderlichkeit der Reparaturkosten dar (vgl. auch AG Aachen, Urteil vom 03.02.2016, AZ: 115 C 395/15; AG Salzgitter, Urteil vom 14.10.2015, AZ: 22 C 57/15; AG Berlin-Mitte, Urteil v. vom 23.09.2015, AZ: 18 C 3143/15).