Am vergangenen Mittwoch (26.04.2017) fand im Deutschen Kompetenzzentrum der Karosserie- und Fahrzeugbauer die AIRC-Generalversammlung 2017 statt. AIRC-Generalsekretär Thomas Krebs und Vorstand Peter Börner begrüßten über 20 europäische Gäste in Friedberg.
Zum neuen AIRC-Präsidenten wählten die Vertreter der verschiedenen Mitgliedsländer den österreichischen Bundesinnungsmeister Erik Paul Papinski. Zum Vorstand wurden Peter Börner (Deutschland) als Vizepräsident sowie Thomas Krebs (Dänemark) gewählt. Jason Mosley (Großbritannien) wurde ebenfalls in den Vorstand gewählt. Zusätzlich übernimmt Thomas Krebs interimsweise die Aufgabe des AIRC-Generalsekretärs. Der bisherige AIRC-Präsident Hans-Peter Schneider aus der Schweiz hatte sich nicht zur Wiederwahl gestellt.
Ein Schwerpunkt der AIRC-Generalversammlung war der Erfahrungsaustausch der verschiedenen Länder zu den Themen Schadenssteuerung, Stundenverrechnungssatz und den Bedingungen bei der Ausführung von Reparaturaufträgen. Neben den Vorstandswahlen und den Finanzenplänen stand ebenfalls die Aufnahme der Länder Schweden und Südtirol als neue AIRC-Mitglieder.
Als weit angereisten Gast begrüßte der AIRC Herrn Theodorsson vom isländischen Verband FRM.
Präsident des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) im Ehrenamt und Vorstand der EUROGARANT AutoService AG im Hauptamt
ZKF
Freitag, 28. April 2017
Dienstag, 18. April 2017
Rechnungskürzung Probefahrt
Das Amtsgericht Frankfurt am Main zu einer verhandelten Rechnungskürzung der Position "Probefahrt", aus meiner Sicht lesenswert und als Textbaustein durchaus verwendbar:
„Eine Geräuschfahrt dient – das hat auch die Beklagte erkannt – der Überprüfung der vorgenommenen Reparaturleistung auf deren sach- und fachgerechte Vornahme. Es ist weder dem Geschädigten noch der von ihm beauftragten Werkstatt gedient, wenn die Werkstatt sich an der Reparatur eines Kraftfahrzeugs versucht, ihre Reparaturleistung aber nur unzureichend erbringt und dies nicht feststellt, weil sie ihre Leistung vor Übergabe nicht prüft. Der Geschädigte müsste dann erneut vorstellig werden und Abhilfe verlangen. Da eine Geräuschfahrt aber besonderen Aufwand bedingt, schließlich erfordert eine sorgfältige Prüfung die Erprobung im öffentlichen Straßenverkehr von gewisser Dauer, idealerweise bei verschiedensten Geschwindigkeiten, stellt dies eine eigenständige Arbeitsleistung dar. Es handelt sich nicht um eine beiläufig erbringbare bloße Serviceleistung, sondern um die Erfüllung der Werkunternehmerpflicht zur Herstellung eines mängelfreien Werkes.“ (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.02.2017, Az. 31 C 277/16 [17]
Quelle: https://www.iww.de/ue
„Eine Geräuschfahrt dient – das hat auch die Beklagte erkannt – der Überprüfung der vorgenommenen Reparaturleistung auf deren sach- und fachgerechte Vornahme. Es ist weder dem Geschädigten noch der von ihm beauftragten Werkstatt gedient, wenn die Werkstatt sich an der Reparatur eines Kraftfahrzeugs versucht, ihre Reparaturleistung aber nur unzureichend erbringt und dies nicht feststellt, weil sie ihre Leistung vor Übergabe nicht prüft. Der Geschädigte müsste dann erneut vorstellig werden und Abhilfe verlangen. Da eine Geräuschfahrt aber besonderen Aufwand bedingt, schließlich erfordert eine sorgfältige Prüfung die Erprobung im öffentlichen Straßenverkehr von gewisser Dauer, idealerweise bei verschiedensten Geschwindigkeiten, stellt dies eine eigenständige Arbeitsleistung dar. Es handelt sich nicht um eine beiläufig erbringbare bloße Serviceleistung, sondern um die Erfüllung der Werkunternehmerpflicht zur Herstellung eines mängelfreien Werkes.“ (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.02.2017, Az. 31 C 277/16 [17]
Quelle: https://www.iww.de/ue
Montag, 10. April 2017
Oldtimerkongress von BVSK und ZKF am 5. und 6. Mai 2017 in Friedberg
Im vergangenen Jahr besuchten zahlreiche Oldtimerspezialisten, egal ob Werkstatt oder Sachverständiger, den 1. Oldtimerkongress von BVSK und ZKF im Deutschen Kompetenzzentrum der Karosserie- und Fahrzeugbauer im hessischen Friedberg. Auch dieses Jahr wollen wir uns mit Ihnen gemeinsam unter dem Thema „Recht und Restauration“ wichtigen Themen wie dem Kaufvertrag, der Reparatur, der Restauration und dem Gutachten widmen.
Am Freitag, den 05.05.2017, beginnen nach der offiziellen Begrüßung ab 13:45 Uhr spannende Fachvorträge. Anschließend besteht für die Teilnehmer die Möglichkeit, die mitgebrachten Oldtimer-Fahrzeuge, die dekorativ für die Presse und Öffentlichkeit ausgestellt werden, zu besichtigen. Anschließend können die Gäste beim gemeinsamen Abendessen im Restaurant Waldhaus in Bad Nauheim das neu gewonnene Wissen bei italienischen Speisen und Weinen verarbeiten und den ersten Kongresstag unter Liebhabern historischer Fahrzeuge ausklingen lassen.
Am Samstag, den 06.05.2017, wird der Oldtimer-Kongress Recht und Restauration im Deutschen Kompetenzzentrum der Karosserie- und Fahrzeugbauer, Grüner Weg 12, 61169 Friedberg fortgesetzt. Ab 9.00 Uhr berichten dann hochkarätige Referenten über aktuelle Themen rund um historische Fahrzeuge sowie deren Restaurierung und Reparatur.
Hier das vorläufige Tagesprogramm:
Die Tagungsgebühren betragen für Mitglieder des ZKF, ZDK und BVSK sowie Partner von autorechtaktuell.de 169,00 € pro Person (netto), der Normalpreis beläuft sich auf 249,00 € pro Person (netto).
Im CONPARC Hotel & Conference Centre Bad Nauheim können Sie unter dem Stichwort „Oldtimerkongress“ Ihre Reservierung telefonisch (Tel.: 06032-3030) durchgeben. Der Preis für ein Einzel- oder Doppelzimmer beträgt 109,00 € inklusive Frühstück.
Weitere Fragen beantwortet gern das Veranstaltungsteam unter der Rufnummer: 06031/7792-160 oder per E-Mail: akademie@eurogarant-ag.de.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und gute Gespräche.
Am Freitag, den 05.05.2017, beginnen nach der offiziellen Begrüßung ab 13:45 Uhr spannende Fachvorträge. Anschließend besteht für die Teilnehmer die Möglichkeit, die mitgebrachten Oldtimer-Fahrzeuge, die dekorativ für die Presse und Öffentlichkeit ausgestellt werden, zu besichtigen. Anschließend können die Gäste beim gemeinsamen Abendessen im Restaurant Waldhaus in Bad Nauheim das neu gewonnene Wissen bei italienischen Speisen und Weinen verarbeiten und den ersten Kongresstag unter Liebhabern historischer Fahrzeuge ausklingen lassen.
Am Samstag, den 06.05.2017, wird der Oldtimer-Kongress Recht und Restauration im Deutschen Kompetenzzentrum der Karosserie- und Fahrzeugbauer, Grüner Weg 12, 61169 Friedberg fortgesetzt. Ab 9.00 Uhr berichten dann hochkarätige Referenten über aktuelle Themen rund um historische Fahrzeuge sowie deren Restaurierung und Reparatur.
Hier das vorläufige Tagesprogramm:
Freitag, 05.05.2017
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13:00 Uhr
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Beginn
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13:30 Uhr
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Offizielle Begrüßung
Dirk Barfs, Präsident
BVSK
Peter Börner, Präsident
des ZKF
Thomas Aukamm,
Hauptgeschäftsführer ZKF
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13:45 Uhr (45 Minuten)
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Der Unfall mit dem
Oldtimer
Rechtsanwalt Patrick
Rümmler, Rümmler & Collegen Rechtsanwälte
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14:30 Uhr (30 Minuten)
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Kaffeepause
(Kaffee und Kuchen)
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15:00 Uhr (45 Minuten)
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Rechtsfallen beim
Oldtimererwerb, bei der Oldtimerrestaurierung
und der Oldtimerbewertung
Elmar Fuchs, autorechtaktuell.de
GmbH & Co. KG
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15:45 Uhr (45 Minuten)
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Lackierung klassischer
Fahrzeuge – Aufgabe für Spezialisten?
Jürgen Book, BASF Coatings
GmbH
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16:30 Uhr (45 Minuten)
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Pause
(Power-Pause mit
Vitalhäppchen und Obst)
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17:15 Uhr
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Bustransfer
EUROGARANT AutoService AG – CONPARC Hotel
& Conference
Centre Bad Nauheim |
17:40 Uhr
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Check- CONPARC Hotel &
Conference Centre Bad Nauheim
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18:30 Uhr
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Bustransfer
CONPARC Hotel & Conference Centre – Restaurant Waldhaus Bad Nauheim
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19:00 Uhr
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Abendessen Waldhaus, Bad Nauheim
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Samstag,
06.05.2017
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08:30 Uhr
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Bustransfer
CONPARC Hotel & Conference Centre – EUROGARANT AutoService AG
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09:00 Uhr (15 Minuten)
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Begrüßung
Dirk Barfs, Präsident
BVSK
Thomas Aukamm,
Hauptgeschäftsführer ZKF
Peter Börner, Präsident
des ZKF
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09:15 Uhr (30 Minuten)
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Die Entwicklung vom
Gebrauchtwagen zum Oldtimer
Peer Günther, Direktor Business Development BCA Deutschland
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09:45 Uhr (45 Minuten)
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Mythos Fuchs Felgen
Dipl.-Ing. Jörg Ludwig,
Otto Fuchs KG
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10:30 Uhr (30 Minuten)
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Kaffeepause
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11:00 Uhr (30 Minuten)
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Wertminderung bei
Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen
Dipl.-Ing. Harald
Burgmann, Ingenieur- und
Sachverständigenbüro Burgmann GbR |
11:30 Uhr (50 Minuten)
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Reparatur und
Unfallinstandsetzung bei alten Fahrzeugen –
Handwerk hat goldenen Boden
Elmar Fuchs,
autorechtaktuell.de GmbH & Co. KG
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12:20 Uhr (60 Minuten)
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Mittagspause
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13:20 Uhr (40 Minuten)
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Oldtimerlackierung
Martin Deggelmann,
Inhaber Martelleria – Studio für Blechformationstechnik
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14:00 Uhr (40 Minuten)
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Unrestaurierte Fahrzeuge:
Neue Herausforderungen für die Erhaltung
und Nutzung
Dr. Gundula Tutt,
Diplomrestauratorin OMNIA
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14:40 Uhr (20 Minuten)
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Kaffeepause
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15:00 Uhr (45 Minuten)
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Geht die Porsche Rallye
zu Ende?
Herbert Schulze
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15:45 Uhr
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Schlusswort
Dirk Barfs, Präsident BVSK
Peter Börner, Präsident des ZKF
Thomas Aukamm, Hauptgeschäftsführer
ZKF
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Die Tagungsgebühren betragen für Mitglieder des ZKF, ZDK und BVSK sowie Partner von autorechtaktuell.de 169,00 € pro Person (netto), der Normalpreis beläuft sich auf 249,00 € pro Person (netto).
Im CONPARC Hotel & Conference Centre Bad Nauheim können Sie unter dem Stichwort „Oldtimerkongress“ Ihre Reservierung telefonisch (Tel.: 06032-3030) durchgeben. Der Preis für ein Einzel- oder Doppelzimmer beträgt 109,00 € inklusive Frühstück.
Weitere Fragen beantwortet gern das Veranstaltungsteam unter der Rufnummer: 06031/7792-160 oder per E-Mail: akademie@eurogarant-ag.de.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und gute Gespräche.
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