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Mittwoch, 29. September 2021

Verlust des Versicherungsschutz?

VERSICHERUNG DARF ZUR UNFALLREKONSTRUKTION DATENSPEICHER EINES AUTOS AUSLESEN

Ein Beitrag vom:
GOSLAR INSTITUT
Studiengesellschaft für verbrauchergerechtes Versichern e.V.

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Wer nach einem Unfall verhindert, dass ein Gutachter die vom Fahrzeug erhobenen Daten ausliest, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln hervor. Demnach erschwert nämlich ein Versicherungskunde die Rekonstruktion eines Unfalls, wenn er sich dem Auslesen seiner Fahrzeugdaten widersetzt. Und als Versicherungsnehmer ist man verpflichtet, im Rahmen der sogenannten „Aufklärungsobliegenheit“ alles beizutragen, was zur Aufklärung eines Schadensfalles erforderlich ist. Dazu gehört laut dem Richterspruch eben auch, einem Gutachter bzw. Versicherer den Zugang zu den Fahrzeugdaten zu ermöglichen.

Moderne Autos sammeln zahlreiche Daten. Dies ist unter anderem erforderlich, damit die zunehmende Anzahl an Assistenten funktioniert. Denn die elektronischen Helfer sind auf spezielle Informationen angewiesen. So entfaltet ein Airbag seine volle Sicherheitswirkung nur, wenn er im Notfall über die aktuelle Fahrgeschwindigkeit informiert ist. In den internen Datenspeichern von Autos finden sich jedoch nicht nur Daten zum Tempo, mit dem der Fahrer zu einem bestimmten Zeitpunkt unterwegs war, sondern unter anderem auch zu Bremsvorgängen.

Solche Informationen aus dem Datenspeicher eines Unfallwagens können daher viel dazu beitragen, ein Problem zu lösen, das sich nach Unfällen oft ergibt: nämlich deren Ablauf zweifelsfrei zu rekonstruieren. Mussten bislang Gutachter etwa bei Zusammenstößen anhand von Bremsspuren und Deformationen am Fahrzeug berechnen, welcher Unfallbeteiligte wie schnell unterwegs war, als es zu der Kollision kam, geben die in modernen Fahrzeugen erhobenen Daten darüber nun ohne jeden Zweifel Aufschluss. Das kann zum Vorteil eines Fahrers ausfallen, aber gegebenenfalls auch zu seinem Nachteil. In jedem Fall lassen sich mit den Fahrzeugdaten Unfälle inzwischen erheblich präziser rekonstruieren.


Da wundert es nicht, dass Versicherer an diesem „Datengold“ großes Interesse haben – kann es doch maßgeblich zur Klärung eines strittigen Sachverhalts beitragen. Und aus diesem Grund kann ein Versicherungsunternehmen auch Zugriff auf die entsprechenden Fahrzeugdaten verlangen. Dabei ergibt sich allerdings häufig die Schwierigkeit, dass die Fahrzeugbesitzer bislang gar nicht selbst über ihre eigenen Fahrzeugdaten verfügen können. Denn diese halten die Automobilhersteller unter Verschluss, um sie selbst geschäftlich nutzen zu können. Deshalb verweigern diese Unternehmen in der Regel die Herausgabe bestimmter geschützter Daten. Und den meisten Autobesitzern ist gar nicht einmal bewusst, dass sie diesem Verhalten beim Kauf des Fahrzeugs „im Kleingedruckten“ zugestimmt haben.

Doch zurück zu dem konkreten Fall, den das Landgericht Köln zu entscheiden hatte. Der erscheint nicht nur Juristen kurios, um nicht zu sagen dubios: Der Eigner einer Oberklasse-Limousine hatte seiner Kfz-Versicherung gemeldet, er sei mit seinem Wagen bei Schneetreiben von der Fahrbahn abgekommen und in die Leitplanken gefahren. Ursache des Unfalls war demnach ein Gegenstand, der dem Fahrer in den Fußraum fiel. Beim Versuch, dieses Teil aufzuheben, habe er wegen der glatten Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und infolgedessen nacheinander beide Leitplanken touchiert, schilderte der Autofahrer den Unfallhergang. Den dabei entstandenen Schaden an seinem Fahrzeug ließ er von einem Gutachter schätzen: auf rund 15.000 Euro. Den Betrag wollte der Mann über seine Vollkaskoversicherung von seinem Kfz-Versicherer ersetzt bekommen.

Doch dessen Experten erschien der Unfallbericht des Kunden nicht recht glaubwürdig. Denn das verunfallte Auto verfügte über Fahrassistenzsysteme sowie die Elektronische Stabilitätskontrolle (ESP), die ein Geschehen, wie es der Autofahrer wiedergab, unwahrscheinlich machten. Daraufhin bat die Versicherung ihren Kunden um dessen Einwilligung, den Fahrzeugdatenspeicher seines Autos auszulesen. Das lehnte der Mann jedoch mit der Begründung ab, dabei werde seine Privatsphäre verletzt. Speziell äußerte der Versicherte Bedenken, dass beim Auslesen des Fahrzeugdatenspeichers durch die Versicherung Datenschutzverletzungen möglich wären. Konkret befürchtete der Fahrer, die Versicherung könnte aus diesen Daten Informationen zu seinem Fahrverhalten erlangen. Ein solcher „erheblicher Eingriff“ in seine Privatsphäre könne ihm als Versichertem nicht zugemutet werden, argumentierte der Unfallfahrer. 

Er verlangte – inzwischen über Anwalt – ungeachtet der Ungereimtheiten weiterhin die Begleichung der geforderten Summe plus Zinsen und Anwaltskosten. Und angeblich verkaufte er das Unfallauto unterdessen unrepariert nach Polen, weil er dringend Geld benötigte, wie der Mann vor Gericht erklärte. Zu dem Käufer sollte es demnach keinen Kontakt mehr geben und somit auch keine Möglichkeit, das Fahrzeug zu untersuchen.

Die Gesamtheit der Schilderungen des Versicherten riefen nicht nur bei seinem Versicherer, sondern nachfolgend auch bei den Richtern den Verdacht hervor, es könne sich bei dem angeblichen Unfall um eine arglistige Täuschung handeln. Und das Gericht machte deutlich, dass ein Versicherungsnehmer zumutbare Untersuchungen zu den Umständen eines Schadensereignisses sowie zur Leistungspflicht zu ermöglichen hat. Daher sei die Auslesung des Datenspeichers zumutbar gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Insofern habe der Versicherungsnehmer seine Aufklärungsobliegenheit verletzt und die Versicherung sei somit nicht leistungspflichtig.

Links:

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/versicherung-kann-nach-unfall-analyse-der-fahrzeugdaten-verlangen_210_523748.html

https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/datenerfassung-im-auto-der-verratene-fahrer

https://www.versicherungsbote.de/id/4897048/Obliegenheiten-Kfz-Versicherung-Versicherer-Datenspeicher/


Donnerstag, 2. September 2021

Mobile Seelsorge für das Ahrtal

EUROGARANT AutoService AG stellt Fahrzeug für Hochwasserhilfe zur Verfügung

Die Hochwasserkatastrophe 2021 verursachte Schäden historischen Ausmaßes. Neben den zu beklagenden Toten gab es im Landkreis Ahrweiler Tausende Menschen, die ihr Hab und Gut verloren. Im August 2021 startete der ZKF eine Spendenaktion für Mitgliedsbetriebe, an der sich die EUROGARANT AutoService AG unter anderem mit einer Sachspende beteiligt: Am 2. September wurde ein Ford KUGA nach Ahrweiler im Ahrtal überführt. Die EUROGARANT stellt dem Verein „AHRche“ das Fahrzeug bis 2023 kostenfrei zur Verfügung. 

In Folge der Flutkatastrophe aus einer privaten Hilfsaktion heraus gestartet, kümmert sich „Die AHRche“ um Katastrophenhilfe und den Wiederaufbau in der Region. Klaus Steinforth, Mitglied im ZKF-Vorstand und Landesinnungsmeister des Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerks Nordrhein-Westfalen, stellte im Rahmen seiner Hilfsarbeit den Kontakt zu dem Verein her und nahm das Fahrzeug in Empfang. 

„Der Ford KUGA soll künftig für die Seelsorge eingesetzt werden“, erklärt Peter Börner, ZKF-Präsident und Vorstand der EUROGARANT AG. „Die haben die Menschen dringend nötig – die Not ist groß und die kalte Jahreszeit wird zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen.“ Ausgerüstet mit Allradantrieb und Anhängerkupplung ist er bestens für schwer passierbare Gebiete gerüstet.

Die weiteren bei der Spendenaktion gesammelten Mittel werden gebündelt und gemeinsam mit den zuständigen Innungen an die betroffenen Gebiete im Hochwassergebiet verteilt. „Die Herausforderungen vor Ort sind immens“, so ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm. „Neben der direkten Versorgung geht es darum, die Menschen psychosozial aufzufangen. Wir möchten einen Beitrag dazu leisten, die Menschen beim Wiederaufbau der Region zu unterstützen.“ 

Die EUROGARANT AutoService AG wurde 1998 auf Initiative des ZKF e.V. gegründet, um den Werkstätten der Karosseriebauerinnungen einen starken Einkaufsverbund zur Seite zu stellen. Dabei stand die Idee der einfachen und vor allem wirtschaftlich vorteilhaften Beschaffung von Original-Ersatzteilen im Mittelpunkt. Mit ihren Geschäftsbereichen Zentraleinkauf, Fahrzeuge und dem Schadenmanagement schafft die EUROGARANT AutoService AG erhebliche Vorteile für die Werkstätten.