ZKF

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Donnerstag, 16. Dezember 2021

SERMA - Die Erklärung

ZDK Präsident Jürgen Karpinski beschreibt auf Anfrage von AUTOHAUS Herausgeber Prof. Hannes Brachat SERMA. Auch für den ZKF, als Mitglied im ZDK, ein Meilenstein der modernen Fahrzeugreparatur.

J. Karpinski: SERMA ist der Schlüssel für unsere Betriebe, auch weiterhin auf diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen zugreifen zu können. Grundlage dafür ist die Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858. Sie regelt den standardisierten Zugang zu den Fahrzeug-OBDInformationen und zu den diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen (Repair and Maintenance Information, RMI). Dies bedeutet, dass die Fahrzeughersteller diese Informationen nach einem geregelten Prozess auf ihren Webseiten bereitstellen müssen. Unabhängige Marktteilnehmer müssen sich nach einheitlich festgelegten Kriterien - dem SERMI-Schema (SERMI = Security-Related Vehicle Repair and Maintenance Information) - durch eine Konformitätsbewertungsstelle prüfen und autorisieren lassen, um auf diese RMI zugreifen zu können. Diese Autorisierun muss von allen OEM, die Fahrzeuge in der Europäischen Union typgenehmigen lassen, akzeptiert werden und gilt für diebstahl- und sicherheitsrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen über die RMI-Webseite der OEM als auch für den Zugang zu diebstahl und sicherheitsrelevanten OBD-Informationen über die OEM-Diagnosesysteme.

Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks in Zusammenarbeit mir dem ZKF hat am 12.10.2021 unter der Marke SERMA (Secure Repair and Maintenance Authorization) die Akkreditierung nach dem SERMI-Schema für eine neue Konformitätsbewertungsstelle bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) beantragt.

Wer heute Diagnosesysteme oder Zugang zum technischen Portal der Fahrzeughersteller hat, muss sich für jeden Fahrzeughersteller einzeln registrieren. Zusätzlich zur normalen Registrierung verlangen die meisten Fahrzeughersteller jedoch eine erweiterte Registrierung für den Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen. Dies wird zukünftig durch die SERMA-Autorisierung entfallen. Das bedeutet beispielsweise, dass sich eine Werkstatt und deren Personal nur einmal einem Autorisierungsprozess unterziehen muss, der fünf Jahre gültig ist und für alle Fahrzeughersteller und deren Systeme gilt. Die Akkreditierung der Kfz-Betriebe muss bis Mitte 2023 EU weit umgesetzt worden sein.

Autohaus Online vom 14.12.2021

Mittwoch, 29. September 2021

Verlust des Versicherungsschutz?

VERSICHERUNG DARF ZUR UNFALLREKONSTRUKTION DATENSPEICHER EINES AUTOS AUSLESEN

Ein Beitrag vom:
GOSLAR INSTITUT
Studiengesellschaft für verbrauchergerechtes Versichern e.V.

- Eine Initiative der HUK-COBURG -
V.i.S.d.P.: Lennart Karow M.A.
Breite Straße 13
38640 Goslar
Tel + 49 (0) 5321 339961
Fax + 49 (0) 5321 339975
info@goslar-institut.de
www.goslar-institut.de

Wer nach einem Unfall verhindert, dass ein Gutachter die vom Fahrzeug erhobenen Daten ausliest, kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Köln hervor. Demnach erschwert nämlich ein Versicherungskunde die Rekonstruktion eines Unfalls, wenn er sich dem Auslesen seiner Fahrzeugdaten widersetzt. Und als Versicherungsnehmer ist man verpflichtet, im Rahmen der sogenannten „Aufklärungsobliegenheit“ alles beizutragen, was zur Aufklärung eines Schadensfalles erforderlich ist. Dazu gehört laut dem Richterspruch eben auch, einem Gutachter bzw. Versicherer den Zugang zu den Fahrzeugdaten zu ermöglichen.

Moderne Autos sammeln zahlreiche Daten. Dies ist unter anderem erforderlich, damit die zunehmende Anzahl an Assistenten funktioniert. Denn die elektronischen Helfer sind auf spezielle Informationen angewiesen. So entfaltet ein Airbag seine volle Sicherheitswirkung nur, wenn er im Notfall über die aktuelle Fahrgeschwindigkeit informiert ist. In den internen Datenspeichern von Autos finden sich jedoch nicht nur Daten zum Tempo, mit dem der Fahrer zu einem bestimmten Zeitpunkt unterwegs war, sondern unter anderem auch zu Bremsvorgängen.

Solche Informationen aus dem Datenspeicher eines Unfallwagens können daher viel dazu beitragen, ein Problem zu lösen, das sich nach Unfällen oft ergibt: nämlich deren Ablauf zweifelsfrei zu rekonstruieren. Mussten bislang Gutachter etwa bei Zusammenstößen anhand von Bremsspuren und Deformationen am Fahrzeug berechnen, welcher Unfallbeteiligte wie schnell unterwegs war, als es zu der Kollision kam, geben die in modernen Fahrzeugen erhobenen Daten darüber nun ohne jeden Zweifel Aufschluss. Das kann zum Vorteil eines Fahrers ausfallen, aber gegebenenfalls auch zu seinem Nachteil. In jedem Fall lassen sich mit den Fahrzeugdaten Unfälle inzwischen erheblich präziser rekonstruieren.


Da wundert es nicht, dass Versicherer an diesem „Datengold“ großes Interesse haben – kann es doch maßgeblich zur Klärung eines strittigen Sachverhalts beitragen. Und aus diesem Grund kann ein Versicherungsunternehmen auch Zugriff auf die entsprechenden Fahrzeugdaten verlangen. Dabei ergibt sich allerdings häufig die Schwierigkeit, dass die Fahrzeugbesitzer bislang gar nicht selbst über ihre eigenen Fahrzeugdaten verfügen können. Denn diese halten die Automobilhersteller unter Verschluss, um sie selbst geschäftlich nutzen zu können. Deshalb verweigern diese Unternehmen in der Regel die Herausgabe bestimmter geschützter Daten. Und den meisten Autobesitzern ist gar nicht einmal bewusst, dass sie diesem Verhalten beim Kauf des Fahrzeugs „im Kleingedruckten“ zugestimmt haben.

Doch zurück zu dem konkreten Fall, den das Landgericht Köln zu entscheiden hatte. Der erscheint nicht nur Juristen kurios, um nicht zu sagen dubios: Der Eigner einer Oberklasse-Limousine hatte seiner Kfz-Versicherung gemeldet, er sei mit seinem Wagen bei Schneetreiben von der Fahrbahn abgekommen und in die Leitplanken gefahren. Ursache des Unfalls war demnach ein Gegenstand, der dem Fahrer in den Fußraum fiel. Beim Versuch, dieses Teil aufzuheben, habe er wegen der glatten Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und infolgedessen nacheinander beide Leitplanken touchiert, schilderte der Autofahrer den Unfallhergang. Den dabei entstandenen Schaden an seinem Fahrzeug ließ er von einem Gutachter schätzen: auf rund 15.000 Euro. Den Betrag wollte der Mann über seine Vollkaskoversicherung von seinem Kfz-Versicherer ersetzt bekommen.

Doch dessen Experten erschien der Unfallbericht des Kunden nicht recht glaubwürdig. Denn das verunfallte Auto verfügte über Fahrassistenzsysteme sowie die Elektronische Stabilitätskontrolle (ESP), die ein Geschehen, wie es der Autofahrer wiedergab, unwahrscheinlich machten. Daraufhin bat die Versicherung ihren Kunden um dessen Einwilligung, den Fahrzeugdatenspeicher seines Autos auszulesen. Das lehnte der Mann jedoch mit der Begründung ab, dabei werde seine Privatsphäre verletzt. Speziell äußerte der Versicherte Bedenken, dass beim Auslesen des Fahrzeugdatenspeichers durch die Versicherung Datenschutzverletzungen möglich wären. Konkret befürchtete der Fahrer, die Versicherung könnte aus diesen Daten Informationen zu seinem Fahrverhalten erlangen. Ein solcher „erheblicher Eingriff“ in seine Privatsphäre könne ihm als Versichertem nicht zugemutet werden, argumentierte der Unfallfahrer. 

Er verlangte – inzwischen über Anwalt – ungeachtet der Ungereimtheiten weiterhin die Begleichung der geforderten Summe plus Zinsen und Anwaltskosten. Und angeblich verkaufte er das Unfallauto unterdessen unrepariert nach Polen, weil er dringend Geld benötigte, wie der Mann vor Gericht erklärte. Zu dem Käufer sollte es demnach keinen Kontakt mehr geben und somit auch keine Möglichkeit, das Fahrzeug zu untersuchen.

Die Gesamtheit der Schilderungen des Versicherten riefen nicht nur bei seinem Versicherer, sondern nachfolgend auch bei den Richtern den Verdacht hervor, es könne sich bei dem angeblichen Unfall um eine arglistige Täuschung handeln. Und das Gericht machte deutlich, dass ein Versicherungsnehmer zumutbare Untersuchungen zu den Umständen eines Schadensereignisses sowie zur Leistungspflicht zu ermöglichen hat. Daher sei die Auslesung des Datenspeichers zumutbar gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Insofern habe der Versicherungsnehmer seine Aufklärungsobliegenheit verletzt und die Versicherung sei somit nicht leistungspflichtig.

Links:

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/versicherung-kann-nach-unfall-analyse-der-fahrzeugdaten-verlangen_210_523748.html

https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/datenerfassung-im-auto-der-verratene-fahrer

https://www.versicherungsbote.de/id/4897048/Obliegenheiten-Kfz-Versicherung-Versicherer-Datenspeicher/


Donnerstag, 2. September 2021

Mobile Seelsorge für das Ahrtal

EUROGARANT AutoService AG stellt Fahrzeug für Hochwasserhilfe zur Verfügung

Die Hochwasserkatastrophe 2021 verursachte Schäden historischen Ausmaßes. Neben den zu beklagenden Toten gab es im Landkreis Ahrweiler Tausende Menschen, die ihr Hab und Gut verloren. Im August 2021 startete der ZKF eine Spendenaktion für Mitgliedsbetriebe, an der sich die EUROGARANT AutoService AG unter anderem mit einer Sachspende beteiligt: Am 2. September wurde ein Ford KUGA nach Ahrweiler im Ahrtal überführt. Die EUROGARANT stellt dem Verein „AHRche“ das Fahrzeug bis 2023 kostenfrei zur Verfügung. 

In Folge der Flutkatastrophe aus einer privaten Hilfsaktion heraus gestartet, kümmert sich „Die AHRche“ um Katastrophenhilfe und den Wiederaufbau in der Region. Klaus Steinforth, Mitglied im ZKF-Vorstand und Landesinnungsmeister des Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerks Nordrhein-Westfalen, stellte im Rahmen seiner Hilfsarbeit den Kontakt zu dem Verein her und nahm das Fahrzeug in Empfang. 

„Der Ford KUGA soll künftig für die Seelsorge eingesetzt werden“, erklärt Peter Börner, ZKF-Präsident und Vorstand der EUROGARANT AG. „Die haben die Menschen dringend nötig – die Not ist groß und die kalte Jahreszeit wird zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen.“ Ausgerüstet mit Allradantrieb und Anhängerkupplung ist er bestens für schwer passierbare Gebiete gerüstet.

Die weiteren bei der Spendenaktion gesammelten Mittel werden gebündelt und gemeinsam mit den zuständigen Innungen an die betroffenen Gebiete im Hochwassergebiet verteilt. „Die Herausforderungen vor Ort sind immens“, so ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm. „Neben der direkten Versorgung geht es darum, die Menschen psychosozial aufzufangen. Wir möchten einen Beitrag dazu leisten, die Menschen beim Wiederaufbau der Region zu unterstützen.“ 

Die EUROGARANT AutoService AG wurde 1998 auf Initiative des ZKF e.V. gegründet, um den Werkstätten der Karosseriebauerinnungen einen starken Einkaufsverbund zur Seite zu stellen. Dabei stand die Idee der einfachen und vor allem wirtschaftlich vorteilhaften Beschaffung von Original-Ersatzteilen im Mittelpunkt. Mit ihren Geschäftsbereichen Zentraleinkauf, Fahrzeuge und dem Schadenmanagement schafft die EUROGARANT AutoService AG erhebliche Vorteile für die Werkstätten. 


Montag, 23. August 2021

Neue Marke für die Reparatur von elektrisch betriebenen Fahrzeugen

ZKF und BVdP: Neue Marke für die Reparatur von elektrisch betriebenen Fahrzeugen mit Verbandssiegel

Friedberg/Bad Tölz, 23.08.2021

Kompetenz, Innovation und ein gemeinsamer Auftritt: Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e. V. (ZKF) konzipiert mit dem Bundesverband der Partnerwerkstätten e. V. (BVdP) eine neue Marke mit dem Gütesiegel „E-Mobilität“. Das Ziel der Verbände ist es, gemeinsam die Mitgliedsbetriebe beim Einstieg in die Elektromobilität zu unterstützen.

Im Jahr 2020 hat sich laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Zahl der neu zugelassenen E-Autos in Deutschland verdreifacht. Durch diese neuen Antriebskonzepte steigen für Betriebe rund um die Unfallinstandsetzung von Fahrzeugen die Herausforderungen u. a. durch neue Entwicklungen des Absatzmarktes, die baulichen Voraussetzungen der Fahrzeuge und die Anforderungen an die Mitarbeiterqualifikation.

Der ZKF reagiert auf diese Herausforderungen mit der Erweiterung eines nach außen sichtbaren Serviceangebots „Elektromobilität“, damit Betriebe im Karosserie- und Fahrzeugbau vom wachsenden Reparaturbedarf in den Unternehmen profitieren. „Gemeinsam mit dem BVdP hat der ZKF die Qualifizierung zum Fachbetrieb für E-Mobilität in Form der neuen Marke umgesetzt, um in Karosserie-Fachbetrieben Standards in der Reparatur von Elektrofahrzeugen aller Fabrikate sicherzustellen“, unterstreicht ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm.

„Ein wichtiger Punkt dabei ist auch der Wissenstransfer, den wir als Verbände gegenüber unseren Mitgliedsbetrieben weiter vorantreiben wollen. Hierfür haben wir unter anderem die Kooperation mit dem BVdP und Abstimmungen mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) gestartet, um für die Betriebe das Fachwissen im Themenbereich E-Mobilität zu bündeln“, erklärt ZKF Präsident Peter Börner. „So laufen die Fäden zusammen und wir unterstützen die Werkstätten bei der Reparatur eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges, wie etwa in der Beschaffung von Ersatzteilen oder aber auch in Form von technischen Informationen und Hilfestellungen zur Reparatur.“

Ziel der neuen Marke E-Mobilität

Mit der Qualifizierung ist der Karosserie-Fachbetrieb berechtigt, das neue Verbandssiegel zu führen und aktiv damit Werbung zu betreiben. So positioniert sich die Werkstatt als ausgewiesener Fachbetrieb für E-Mobilität und signalisiert den Kunden Kompetenz und Service auf dem Gebiet der Reparatur von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen.

Eine Mindestanforderung in jeder Werkstatt ist unter anderem, dass ein Mitarbeiter beschäftigt sein muss, der eine Ausbildung für Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand (FHV) absolviert hat. Mit dieser Qualifikation (Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV)) befähigt dies den Fachkundigen, im Betrieb an Hochvoltsystemen selbständig und sicher zu arbeiten und die Reparaturen sach- und fachgerecht auszuführen. Hierzu können Schulungs- und Weiterbildungsangebote des ZKF oder der Technischen Akademie des Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) genutzt werden.

Noch wichtiger ist aber die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb bevor Arbeiten an einem batterieelektrischen Fahrzeug vorgenommen werden. Hierzu wurde in enger Abstimmung mit dem KTI die Toolbox für E-Fahrzeuge erarbeitet, die regelmäßig durch neue Fahrzeugmodelle erweitert wird und zum Gesamtkonzept E-Mobilitäts-Fachbetrieb gehört.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Voraussetzung für das Führen der neuen Marke ist die Eintragung mit dem Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk in der Handwerksrolle. Betriebe müssen darüber hinaus Arbeitsschutzmaßnahmen erüllen und über qualifizierte Beschäftigte verfügen, die Arbeiten an HV-Systemen von Fahrzeugen ausführen. Bei der Werkstattausstattung rund um die Arbeiten an elektrisch betriebenen Fahrzeugen ist eine Reihe von Spezial-Werkzeugen und -Ausrüstung notwendig. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird der Betrieb als Fachbetrieb für E-Mobilität anerkannt und erhält das Recht, das Verbandssiegel, das ihn für seine Kunden sichtbar ausweist, zu führen.

Die Unterlagen sowie Informationen über die Voraussetzungen erhalten Betriebe über den ZKF sowie den BVdP.

Mittwoch, 21. Juli 2021

Interview mit dem Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg e.V. (17. Mai 2021)

Herr Börner, welche Werkstattthemen brennen Ihnen aktuell am meisten unter den Nägeln?

Aktuell, wie auch in den letzten Jahren, das Thema „Right-to-Repair“, also das Recht zur Reparatur von Fahrzeugen. Das klingt gegenwartsbetrachtet vielleicht etwas weit weg von den täglichen Herausforderungen, wir müssen uns in einem Berufs- und Wirtschaftsverband unbedingt mit der Zukunft beschäftigen. Wir sehen einen Wandel in der Technologie des Antriebes und des Fahrzeugs selbst, wir sehen einen Wandel in der Gesellschaft und im Nutzen des Fahrzeuges, und wir sehen Veränderungen durch die Automobilindustrie gesteuert, was den Handel, die Wertschöpfungskette Vertrieb, Versicherung, Finanzierung, Daten, bis hin zur Reparatur, unabhängig ob Mechanik, Elektronik, Karosserie oder Lack. Wir arbeiten im Sinne unserer Mitglieder in den deutschen und europäischen Interessenverbänden, um auch in Zukunft einen offenen Markt für das Thema Mobilität für den Verbraucher zu haben. 

Versicherungen und Rechnungskürzung, ein leidiges Thema: Was raten Sie Betrieben in diesem Fall?

Die einfachste Antwort wäre „streiten“, leider ist das nicht so einfach. Haftpflicht, Kasko und der in der Kooperation mit der Versicherung gelenkte Schaden sind komplett unterschiedlich zu betrachten. Wir sehen die Rechnungskürzung schon lange nicht mehr als Abzug der Werkstattleistung, sondern als absichtliches Vorenthalten sachlich begründeter Ansprüche des Geschädigten. Der ZKF rät somit seinen Mitgliedsbetrieben, im Haftpflichtschaden immer mit Sachverständigen und Rechtsanwalt, um zum einen die Ansprüche des Geschädigten sicherstellen zu können und zum anderen für die Zweifels ohne kommende Streitigkeiten mit der Versicherung gewappnet zu sein. Im Kasko empfehlen wir, den Sachverständigen der Versicherung zu einer klaren Aussage des Reparaturumfanges zu bewegen oder eine definitive Reparaturfreigabe ohne Einschränkungen zu erhalten. Sollte es dann zu Rechnungsabzügen kommen, möglichst keine sachliche Erklärung abzugeben, sondern mit einem Rechtsanwalt sofort auf Verzug der Rechnung klagen. Erfahrungsgemäß ist nach wenigen Tagen die Rechnung bezahlt. Im kooperativen gelenkten Schaden sind die „Fronten“ zuvor in der Vereinbarung zwischen Versicherung und Werkstatt getroffen. 

Weniger Werkstattdurchgänge wegen Corona und dann noch Margenkürzungen bei Ersatzteilen durch Hersteller: Wie steuern Betriebe gegen und besteht Aussicht auf Besserung?

Ja, wir müssen ganz einfach nur handeln. In der Unfallreparatur liegt der Markt seit dem März 2020 etwa 18-22% unter den Aufträgen und Umsätzen von 2019. Die letzten Monate zeigen sogar ein noch schlechteres Bild. Hinzu kommen für den freien Karosserie- und Lackierfachbetrieb sinkende Teilemargen und steigende Lackmaterialkosten. Mit Handeln meinen wir nun die Preise anzupassen. Keiner schreibt uns vor, die Ersatzteile zu einer UPE von x verkaufen zu müssen oder das Lackmaterial verschenken zu müssen. Mit den veränderten Bedingungen muss auch der Stundensatz neu kalkuliert und angepasst werden. 

Das Kraftfahrzeuggewerbe kämpft auf EU-Ebene für einen Zugang freier Werkstätten zu Herstellerdaten. Wie zuversichtlich sind Sie?

Sehr. Ich kann mir heute nicht vorstellen, dass unsere Gesetz- und Verordnungsgeber in Brüssel und Straßburg den Verbraucher so einschränken, dass man ihm die Wahl seiner Services, Dienste, seiner Werkstatt und seiner Datenströme nimmt. Dazu ist der After-Market zu groß, um auf ihn wirtschaftlich und im Sinne des Autofahrers verzichten zu können.  

Bei der Online-Wissensplattform „repair-pedia“ ist eine Kooperation des ZKF mit dem Kfz-Gewerbe im Gespräch. Wie kann die Zusammenarbeit aussehen und welche Vorteile hätte das für Betriebe?

Recht einfach. repair-pedia hostet und scannt als intelligente Suchmaschine rund 4,5 Millionen Reparaturdokumente und -anleitungen. Repair-pedia wird im Bereich Karosserie- und Lack sehr intensiv von den Werkstätten genutzt, wir machen aus Gemeinkosten für Reparaturdaten direkt verrechenbare Informationen und helfen damit den Betrieben. In der Zusammenarbeit mit dem Kfz-Gewerbe würden wir den Namen und das CI für das Kfz-Gewerbe anpassen und die Auswahl der Datenanbieter auf die Bedürfnisse des Kfz-Mechatronik-Bereiches anpassen. Dann sollten noch spezifische Dokumente aus dem Verband und seinen Organisationen „getankt“ werden und das Kfz-Gewerbe, aus meiner Sicht seine Landesverbände und seinen Innungen, hätten eine spezifische und passende Reparaturdokumentendatenbank. 

Digitalisierung ist in aller Munde, manche Betriebe sind weiter als andere: Was sollten die tun, die noch nicht so weit sind?

Das ist sehr schwierig zu beantworten. Für den Karosserie- und Lackbereich gesprochen ist unbedingt zu empfehlen, sein internes EDV-System für einen kompletten elektronischen Austausch mit dem Sachverständigen, Rechtsanwalt, Versicherung und dem Kunden fit zu machen. Elektronischer Rechnungsversandt, Versendung von Kostenvoranschlägen und Reparaturfreigaben gehören dazu. Aktuell im Trend sind Kundenportale für Terminvereinbarung und Tracking des Reparaturfortschrittes mit Bildern an Kunden und Flotten. Wir im ZKF kämpfen für einheitliche Schnittstellen, Datenbanken und Kommunikationswege, dass unsere Werkstätten nicht x verschiedene Portale bedienen müssen, sondern möglichst nur ein Standartportal. 

Die Zusammenarbeitet Ihres Verbandes mit dem Kfz-Gewerbe bedeutet für Sie…

Kompetenzen bündeln, Interessen vereinen und gemeinsam die Branche vertreten zu können.


Mittwoch, 23. Juni 2021

Grundsatzrede 2021

ZKF-Präsident Peter Börner

15 Monate Ausnahmesituation, das kannte ich bislang nur von meiner Bundeswehrzeit `85 - `86. So lange befinden wir uns nun in einer nie für möglich erachteten Situation. Wer hätte das gedacht, dass einmal eine Krankheit die Welt in allen Bereichen lahmlegt. Die neue Trend-Krankheit jetzt, nachdem nun etwas Licht am Ende der Pandemie zu erkennen ist lautet FOMU - Fear Of Meeting Up „Die Angst sich wieder zu treffen“. Die nächsten Wochen werden uns zeigen, wann wir uns wieder und vor allem wie treffen werden. Ob alles wieder so wie vor 2020 wird, bleibt abzuwarten, ich glaube sowohl Corona als auch FOMU wird uns noch eine Weile begleiten.


Die Situation der Betriebe war und ist noch immer sehr unterschiedlich, wir haben von „keine Auswirkung“ bei kleinen ländlichen Kollegen, starke Unterschiede zwischen Privat und Flotte auch bei Partnerbetrieben der Versicherung, Kurzarbeit und bis zu -40% Umsatz, bis Vollbeschäftigung, volle Auslastung. Auftragseinbruch im Nutzfahrzeugneubau Lieferengpässe von Material und Fahrzeugen. Im Grunde können wir über die 15 Monate hinweg, mit einem Auftrags- und Umsatzeinbruch von etwas über 20% in der Reparatur sprechen. 

Im Nutzfahrzeug sieht das noch schlimmer aus: „Fertigung im August 2020 für 2 Wochen geschlossen“, „Über 3 Monate wurden keine Fahrgestelle angeliefert“ „50% Kurzarbeit über mehrere Monate“. Das geht nicht spurlos an der Branche vorbei. Die ersten Insolvenzen sind aufgetaucht und bedeuten nichts Gutes.  Bedingt durch die Pandemie, hatten immer mehr Fahrzeugbauer ab März 2020 Probleme, nicht weil keine Aufträge vorlagen, sondern weil keine Fahrzeuge mehr geliefert wurden. Die Werke wurden auf Grund der hohen Infektionen geschlossen, fertig produzierte Fahrzeuge kamen nicht über die Grenze. Das bestellte Material türmte sich förmlich bei den Betrieben auf, die Rechnungen der Lieferanten gingen ein, jedoch konnten keine Kundenrechnungen erstellt werden, da nichts fertig gestellt werden konnte. Hinzu kommt, dass sehr viele Kollegen von sehr großen Problemen aus dem Bereich der Fahrzeugzulassungsstellen berichteten: geschlossen, Terminvereinbarung, Monate Wartezeit. Fahrzeug nicht zugelassen bedeutet für viele Betriebe, dass Sie auch kein Geld bekommen, da keine Übergabe an den Kunden stattfinden konnte. Ab Juli/August kamen wieder Fahrgestelle und es konnte weiter gehen. Heute, im Jahr 2021 nach einem guten Start, begann es ab März 2021 mit den ersten Ankündigungen auf Preiserhöhungen. Holz und andere Materialen begannen zu steigen. Bei den Herstellern sprach man von einer Halbleiter- und Chipkrise, sodass sie erneut ihre Werke schließen mussten, teilweise über 2 Monate komplett. Diese Woche dann die Nachricht: Fast alle Autohersteller schicken wieder Tausende von Mitarbeiter in Kurzarbeit, die Lieferketten sind ausgedünnt. Ford, so Vizepräsident Evels, liefert Fahrgestelle Transit erst wieder 2022 aus. Eine Kalkulation der Fahrzeuge und Aufbauten mit einem Liefertermin für den Kunden ist somit fast unmöglich geworden. Zitat von Vizepräsident Claus Evels: „Wir fallen somit von der einen Krise in die nächste, wo dann zum Teil der typische Handwerker über sich selbst hinauswachsen muss, wenn er kann!“ 

Das alles ist aber unverschuldet über uns hereingebrochen und in unserem staatlichen Umfeld gibt es zum Glück zu unserer Erleichterung das Kurzarbeitergeld und die ein oder andere Hilfe vom Staat, ohne die es noch wesentlich mehr Insolvenzen geben würde, als jene, die wir zu verzeichnen haben. Das Referat Nutzfahrzeuge im ZKF lässt sich aber nicht bremsen und wir können feststellen, dass hier ausgezeichnete und umfassende Arbeit -gerade jetzt- für das Mitglied in diesem feinen Bereich geleistet wird. Das ganze Thema Caravan ist hier ebenso beheimatet, viele wichtige und interessante Lehrgänge, die Foren Fahrzeugbau in Würzburg, Neubaumessen und die Themen, die beide Bereiche betreffen, Diagnose, Programmieren und E-Mobilität. Übrigens, die erste Online-Messe Fahrzeugbau fand hier statt, Innovation wo man hinsieht.  

Insoweit bin ich stolz, dass wir ein so intensives Fachreferat haben, welches mir bei der Arbeit im ZDK sehr oft gelegen gekommen ist. Wenn -wie in der Vergangenheit- hin und wieder die Diskussion beginnt, „wir Karosserie seinen doch Wettbewerber mit dem Kfz-Gewerbe“ und wollten nur die AU-Prüfungen haben, dann nutze ich gerne dieses Beispiel Nutzfahrzeuge dazu: Kfz-Gewerbe Nutzfahrzeug = Service, Bremse, Motor. ZKF Nutzfahrzeuge = Fahrgestellverlängerung, Konstruktion, Aufbau, Einzelabnahme. Völlig verschiedene Aufgaben und Kernbereiche. Gleiches gelang mir oft mit dem Thema Oldtimer: Kfz-Gewerbe = Vergasereinstellung und Wartung, wir Rohkarosse auf Richtbank. Mit den Rechtfertigungen ist ohnehin Schluss, der ZKF ist in Bonn angekommen und muss sich nicht mehr verteidigen, warum es ihn gibt. Wir können die Synergien nutzen, unser Wort in Berlin und Brüssel erheben, und mit einer größeren Stimme sprechen. Gerade Vorgestern, ein eindrückliches Beispiel mit der gemeinsamen Ausschusssitzung Karosserie, die es ebenso seit Jahren im Referat Berufsbildung gibt. Zusammen erreichen wir einfach mehr.

Geschätztes Mitglied: Ich habe die letzten Monate für mich ein paar Fakten zusammengetragen, die mich und ich glaube, die gesamte Branche bewegen: 

FAKT 1 

Die uns bekannten Regeln haben sich verschoben, Versicherungen geben seit 2020 keine 100% plus x% für Schäden aus, wobei die 100%, also die Einnahmeseite aus meiner Sicht schon immer das Problem war und nicht die Schadenkostenseite. Versicherungen sind wegen des hohen Wettbewerbs einfach zu günstig bei uns in Deutschland, auch im Vergleich mit anderen EU-Ländern. Deshalb muss an den Kosten gespart werden. Nein, die Versicherungen geben nun das zweite Jahr in Folge deutlich weniger aus, es passieren ja auch weniger Schäden. Überschüsse werden den Kunden ausgezahlt, an den Schadenkosten wird weiter gespart und unberechtigterweise mit irrwitzigen Argumenten gekürzt. Die deutliche Ansage des Landgerichts in Coburg letzte Woche, ist für mich ein Beweis dieser Aussage, ich zitiere aus der Presse: Dem Landgericht Coburg ist Anfang Juni wohl endgültig der „Kragen geplatzt“. Die Richter haben mit einer Verfügung ein „Machtwort“ zu Klagen unter anderem wegen Corona-Schutzmaßnahmen gesprochen. 

Wir brauchen vertrauensvolle Abrechnungen und fachliche Akzeptanz auf Augenhöhe. Die Rechnungskürzer stören uns dabei. 

FAKT 2 

Ein Kalkulationsanbieter steigt in das Teilegeschäft ein. Ich habe ohnehin nie verstanden, warum eine Versicherung zum Ersatzteilhändler wird und die Werkstätten dann bei einer Versicherung die Ersatzteile kaufen, die sie dann dorthin berechnen. Kann die Versicherung doch gleich beim Lieferanten die Rechnung zahlen! Eine Frage der Zeit! Aber, das ist nicht das Thema: Jetzt hat auch der Kalkulationsanbieter erkannt, dass am Ersatzteil in der Vermittlung ein paar Prozent Provision einzubehalten sind. Übrigens, genau dafür haben die Werkstätten vor 23 Jahren die EUROGARANT AutoService AG gegründet. Das nur am Rande zur Info. Mit einer kleinen Software allein und mit dem Wissen, wie es der Wettbewerber macht, wird man ganz schnell zum Disruptor. Also zu Check24, HRS oder Airbnb. Durch eine gute Integration in das eigene System, dann am Ende sogar besser positioniert, weil andere ausgegrenzt oder ausgebremst werden. Vermutlich sogar Gewinner in diesem Spiel der Vermittler, Dreistigkeit siegt, die letzten werden die ersten sein. Hütet euch liebe Werkstätten, vor der Monopolisierung und Vormachtstellung einzelner Marktbegleiter, dass nimmt kein gutes Ende.

FAKT 3 

Versicherungen und Schadenlenker wollen nicht nur an die Ersatzteile, möglicherweise zur Auswahl der Quelle und Qualität und Herkunft, sie wollen auch an den Kalender der Werkstatt. Warum: Öffentlich deshalb, um dem gelenkten Kunden ein „Erlebnis“ zu bieten, also eine digitale Terminvergabe für ersten Termin, dann noch Reparaturabgabe und -fertigstellung. Genial, das ist Digitalisierung und grundsätzlich zu begrüßen. Los geht´s. Unseren Verbandsansatz vor genau 6 Jahren, über DAT und Fairgarage die eigene Werkstattleistungen zu präsentieren, vorzustellen und den Termin für die Fahrzeugbesichtigung und auch gleich die Reparatur online zu buchen, hat leider keiner genutzt, wurde sträflich missachtet. Jetzt droht der Schadenlenker, mit Liebesentzug: „wenn Du nicht machst, dann…“ und fast alle laufen hinterher und machen mit. Leider. Mal wieder der neutrale Verbandsansatz gescheitert, Aufträge siegen, wobei das digitale Autohaus halt eben Autohaus bleibt und nicht Werkstatt ist. Ich muss an dieser Stelle als Verband so weit gehen und die Verhältnisse in Dänemark und Schweden aufzeigen. Da bucht die Versicherung den Reparaturauftrag in das System der Werkstatt ein, weil sie freie Kapazitäten und Ressourcen über die Systeme einsehen kann. Samt Mietwagen, Ersatzteilbestellung, Rechnungserstellung und Termine. Ich vermute und befürchte, genau das wird das Ziel dieser Aktion mit dem Kalender sein. Nicht den Kundentermin, den Reparaturabgabetermin, nein, die Ressource in der Werkstatt, Mitarbeiter, Urlaubsplanung, Hebebühne, Ersatzfahrzeug und gleich die BWA aus diesen Angaben erstellen. In wenigen Jahren, wenn ich dann noch hier stehen kann und darf, nehme ich diese Worte nochmals auf.

FAKT 4 

Seit dem Januar 2021 gilt im Konzern Volkswagen eine andere Marschrichtung als bisher. Wurden bis 2020 die Freien Werkstätten mit dem Konzept NORA bessergestellt, als die Kunden am Ersatzteilschalter, ist seit Januar 2021 für Original Ersatzteile Schluss damit. Der Volkswagen Konzern „betraft“ seine Händler, wenn sie Geschäfte mit Freien Werkstätten und Original Ersatzteilen machen. Aber nur dann, wenn es ein „design Geschützes Ersatzteil“ -ein Scheinwerfer, Kotflügel, Grill- ist, also ein Exklusivteil ist. Nicht bei einem Endschalldämpfer oder einer Wasserpumpe, da sind 60-70% Rabatt keine Seltenheit. Wer da Strategie, Politik und Ausübung von Marktmächten hinter vermutet, der ist auf meiner Seite. Verhandlungsspielraum = Keiner! Sind wir nun wieder unverschuldet betroffen und müssen mit weniger Marge zurechtkommen? Warum, weil VW Märkte beeinflusst? Nein: Die Lösung ist doch ganz einfach. UPE Teileaufschläge. Es gibt hunderte von Urteilen, das UPE Teileaufschläge völlig nochmal und gang und gäbe sind. Ganz im Gegenteil, einige Gerichte sprechen davon, dass alles andere im Freien Markt möglicherweise sogar ein Kartell sei. Mein Aufruf heute an die Branche: UPE Teileaufschläge kalkulieren und berechnen. Die Interessensvertreter der Partnerbetriebe an einen Tisch holen und die Teileaufschläge auch bei den gelenkten Schäden besprechen, alles andere ist ein Stück Unvernunft und wird auf Dauer nicht funktionieren.

FAKT 5 

Zur explosiven Erhöhung der Lackmaterialien, können die Lieferanten und hiesigen Reparaturlackhersteller auch nichts. Wir Reparaturbetriebe aber auch nicht! Die Rohstoffpreise steigen und die Lackhersteller sind nicht in der Lage die Materialpreiserhöhungen selbst zu decken. Wir aber? Die Werkstatt trifft es wieder extrem. Das Thema hat aktuell aus zweierlei Hinsicht eine hohe Bedeutung: Bis beim AZT die Materialpreise angepasst werden, wird es noch mindestens 3-4 Monate dauern. Lösung: genau dafür gibt es unter anderem den Lackmaterialindex, also neu kalkulieren und berechnen. Steht alles im Vorwort Lack AZT oder bei eurem repair-pedia. Bei einigen Versicherern bekommt die Werkstatt für ihre erbrachten Arbeiten KEINE Lackmaterialkosten

erstattet. Das muss man sich jetzt mal vorstellen, was das a. für die Werkstatt bedeutet, das Material kostenlos mitzubringen und b. -viel schlimmer- für den 

Wettbewerb in der Schadenlenkung! Der Abstand im Wettbewerb wird größer.  Also unser Ratschlag: Lackindex neu berechnen und dieses Mal in dieser Reihenfolge anwenden: HUK, Innovation, riparo, DMS, AFC, et cetera und wenn er dort überall bezahlt wird, dann auch in eurer AG. Nicht andersrum wie sonst gerne, bitte nicht.

FAKT 6 

Das nächste Stichwort ist Fachkräftemangel. Haben wir in den letzten Monaten unter der Pandemie gespart, um das Unternehmen am Leben zu erhalten, so haben wir gleichzeitig und langfristig auch die Zukunft des Unternehmens beeinflusst. Wer in der Krise investiert, in Ausbildung und Personal, geht gestärkt aus der Krise heraus, wenn man es kann. Viele haben keine Auszubildenden eingestellt, keine Weiterbildung durchgeführt und keine neuen Investitionen in Werkzeuge getätigt. Jeder heute nicht ausgebildete junge Mensch, fehlt uns morgen in der Werkstatt. 2020 wurden insgesamt 11,2% weniger Ausbildungsverträge geschlossen als noch 2019. Wir sind mit -6% betroffen und das ist schon zu viel. Das ist und darf kein Vorwurf an die Betriebe sein. Wir müssen aber darauf hinweisen, dass uns jährlich mehr Menschen in die Rente und andere Arbeitgeber abwandern, als neue hinzukommen.

FAKT 6 

Auch wenn das viele nicht wahrhaben wollen, was ich jetzt anspreche. Der Wandel in der Gesellschaft ist da. Zum Beispiel: Ich will mich nicht mit den Grünen beschäftigen, das machen die Medien. 12 Cent auf den Kraftstoff nach der Wahl, jede Partei hat Umweltschutz in ihrem Programm. Die Gesellschaft fordert die Parteien, sich dem Thema Umwelt anzunehmen und sich diesem zu stellen. Pariser Klima-Abkommen als Stichwort. Ich bin für Klimaschutz im Einklang mit unseren wirtschaftlichen und industriellen Interessen, um das mal klarzustellen. Aber: wir müssen feststellen, dass Umwelt, Friday, Neubauer, Grüne in der Tagesschau angekommen sind und das wird zu Veränderungen führen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer. Diese Veränderungen, werden wir spüren: Heute suchen sich von rund 45% der Neuwagenkäufer, die privat kaufen also etwa 1,5 Millionen Fahrzeugen und fast allen Gebrauchtwagenkäufern, also nochmals etwa 6 Millionen Menschen, jeder seine Versicherung selbst aus. Beim Wandel der Gesellschaft und der zunehmenden Veränderung der Mobilität, werden das jedes Jahr weniger. Car-Abo-Modelle, Car-Sharing, Agentur-Modelle, Mobilitätsangebote sorgen dafür.  Also: jedes Jahr weniger Menschen, die ihre Versicherung und damit auch ihre Werkstatt aussuchen. Dann ändert sich noch die Technologien im Antrieb. Aus Benzin und Diesel werden erst batterieelektrische und dann wasserstoffbetriebene oder synthetische Kraftstoffe als Antriebe, weitere Energieträger werden kommen. Das ist so weit nicht schlimm, denn wir haben vom Stroh, also vom Pferd mit Kutsche, auf Alkohol, dann Benzin und Diesel mitbegleitet, warum soll uns dann das mit dem Akku und dem neuen Antrieb nicht auch gelingen. Aber, hier ist für uns im Verband schon heute Aufmerksamkeit gefragt, denn in wenigen Jahren werden wir ganz andere Kunden und vielleicht andere Arbeiten in den Werkstätten zu verrichten haben.  Wir werden diese Veränderungen genau verfolgen und bleiben aufmerksam. 

FAKT 7 

Weiter geht es mit dem Drang zur Digitalisierung, also zu Investitionen in die Zukunft, die irrwitziger Weise in den großen Fällen nicht vom Unternehmer selbst kommen. Nein: der Schadenlenker und Auftraggeber schreibt -mehr oder weniger- vor, welcher Kalender, welche Schnittstelle, welches Teilebestellsystem und was auch immer vom Betrieb gekauft werden muss, soll, kann! Ich sprach bereits darüber. Mein Bäcker, Maler, Gärtner, Schornsteinfeger, Metzger, Gas-Wasser-Klima-Handwerker, Bestatter, Schuster, Elektriker, entscheidet jeder selbst, welchen Stundensatz er verrechnet, liest auf dem Stundenzettel selbst ab wie viel Zeit er für seine Arbeit gebraucht hat und welchen Onlinekalender er verwendet. Wir in allen Fällen nicht. Die Industrie schreibt uns die Stunden auf, die Versicherungen den Stundensatz und der Schadenlenker gleich noch die Software und die Einkaufsquelle für die Ersatzteile und damit sogar die wichtige Marge daran. Sind wir noch eigenständige Handwerker? Wann sind die andren Handwerke anders abgebogen als wir? Was ist da schiefgelaufen? Wären wir besser bei den Autohäusern als Lieferanten geblieben? Und wenn wir dann unsere Arbeit erledigt haben, kommen die Geister der „ich weiß es aber besser“ -Fraktion: Die Rechnungskürzer, mit Anmerkungen wie: gehört in die Gemeinkosten, war nicht erforderlich, wurde nicht benötigt. Was in die Gemeinkosten gehört entscheidet der Betrieb und niemand anderes! Wir sollten, wenn die Kartusche Scheibenkleber leer ist, die Scheibe halt nur halb einkleben und dem Kunden schriftlich mitteilen: „Deine Versicherung zahlt nur einen Teil der Verklebung der Frontscheibe. Somit haben Sie jetzt immer Frischluft bei der Fahrt und sollte das Wasser im Innenraum mal bis zur Frontscheibe oder quasi zum Hals steigen, kann es jetzt dort sicher ablaufen“.

Jüngste Idee der Kosteneinsparung bei Versicherungen: Die Bieterplattform für Unfallteile! Da kommt eine Wrack-Bieter-Webseite und meldet der Werkstatt, sie hätte einen Aufkäufer der verunfallten Frontverkleidung, also dem verunfallten Altteil und der Käufer würde in 4 Tagen kommen und 250 Euro dafür zahlen. Die 250 werden natürlich sofort von der Rechnung abgezogen.  Auweia. Wer kommt auf solche Ideen? Ist es wirklich so weit, liebe Versicherung, kaputte Teile an Wiederaufkäufer per Bieterplattform zu verkaufen? Müssen wir sammeln gehen? Unser Tipp an dieser Stelle für Werkstätten: Lager- und Bereitstellungskosten berechnen 4,90 netto pro Tag halte ich für angemessen Name und Adresse des Käufers notieren, Sachmangelhaftung ausschließen, Übergabeprotokoll mit dem Hinweis und der Unterschrift des Käufers: „Die Verwendung dieses Ersatzteiles ist innerhalb der Europäischen Union wegen erheblichen Einschränkungen in den Eigenschaften nicht mehr zulässig. Eine Aufrechterhaltung der ursprünglichen Eigenschaften des beschädigten Ersatzteiles kann nicht gewährleistet werden.“ Im Keim ersticken, dieses Thema! 

FAKT 8 

Was kommt morgen, was fällt dem „BVR“, also dem „Bundesverband der Rechnungskürzer“ sonst noch so ein, um uns zu schikanieren? Stimmt, ich hätte da noch was: Die Allianz kauft ControlExpert. Wow, eine Versicherung kauft einen Rechnungskürzer. Die wiederum, also ControlExpert, verkaufen an Versicherungen eine „Schwarze Liste“, so zumindest ein vorliegendes Beispiel bei unserer Presse, was ohnehin unsere und meine Vermutung seit Jahren ist.  In dieser Liste scheint geschrieben zu sein, wie jede einzelne Werkstatt auf Kürzungen reagiert. Also von „reagiert nicht“, dann los mit Kürzung bis „versteht kein Spaß“ also da kommt sofort Mahnbescheid und Anwalt. Ist datenschutzrechtlich vermutlich kein Thema, denn eine natürliche Person ist dabei augenscheinlich nicht betroffen. Zurück zur Allianz, warum kauf die ControlExpert? Wegen der fortgeschrittenen Entwicklung in der künstlichen Intelligenz, KI, wie man anhand von einem Bild, oder von Sensordaten aus dem Fahrzeug oder anderen verwendbaren Unterlagen, einen Schaden kalkulieren kann. Das war der Versicherung ohnehin 100 Jahre lang ein Rätzel, warum Sachverständige und Werkstätten den Wert vorgegeben haben, den sie bezahlen müssen. Damit ist dann, bald, vielleicht Schluss, die Versicherungen rechnen sich das selbst aus. So zumindest der Wunsch. Ob die KI-Maschine Beilackierung, Kleinteile, Erschwernis oder Fehlerauslese kennt, wage ich zu bezweifeln. Der fiktive Kunde wird sich womöglich damit zufriedengeben, für den Einsatz in der konkreten Reparatur bringen wir unsere Zweifel an. 

Das -und noch vieles mehr- liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die aktuellen faktischen Voraussetzungen unserer Branche. Fast alles fremdbestimmt und gesteuert. Einen Fakt habe ich noch, der ist aber hausgemacht: Da qualifiziert sich eine Werkstatt zu einem Caravan-Fachbetrieb unter den strengen Voraussetzungen des Verbandes und einigen Prüforganisationen. Eine sehr gute Maßnahme, wie wir alle meinen. Leider nur bis dahin, bis ein Schadenlenker per E-Mail-Rundschreiben kommt und der Werkstatt anbietet, einen Caravan in die Werkstatt zur Reparatur zu bekommen. Das ohne Verhandlungsmöglichkeiten zum bekannten günstigsten Stundensatz, welcher auch für die PKW-Reparatur verhandelt wurde. Mehr muss ich nicht sagen! Die Errungenschaften und Investitionen werden einfach zum Standardkurs und somit unter Wert verkauft. Das frustriert und enttäuscht. Nun stellt sich doch für uns die Frage wie kommt den ein Berufs- und Wirtschaftsverband, in diese Zeit mit seinen Aufgaben klar? Kennt er seine Aufgaben, waren die das? Machen wir das Richtige? Hätten wir das machen sollen und müssen oder was anderes? Wenn ja, was anderes? Was sollen wir sein? Berufsverband oder Gewerkschaft? Arbeitgeberverband oder Verhandler mit Schadenlenkern? Richtlinien-Verordner oder Stundensatz-Verhandler?

In erster Linie müssen wir mal das machen, was die Mitglieder von uns wollen. So meine Überzeugung. Was wir da alles machen, steht im Jahresmagazin, welches dieses Jahr zum zweiten Mal an ALLE Betriebe mit der Post versendet wurde. Das was wir nicht machen, aber dringend machen müssen, das steht da nicht drin und dass müsst ihr uns unbedingt sagen!

Ich würde mich freuen, wenn wir über die Ausschüsse, Innungen, Landesverbände noch mehr in den Dialog mit den Betrieben einsteigen könnten und wir noch mehr an der Basis unsere Leistungen ausrichten können. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, macht mir richtig viel Freude, denn es gäbe noch einiges zu bewegen. Das mache ich sehr gerne und es macht noch viel mehr Spaß und auch Sinn, wenn ich die gute Zusammenarbeit mit dem ZDK, der BFL aber auch der Werkstatt Werte Union und in den letzten Monaten ganz intensiv, mit dem BVdP aufführe. Ich habe in den 10 letzten Jahren noch nie so oft und zielführend mit dem BVdP gesprochen und agiert als in den letzten 12 Monaten. Sachlich, offen, zielführend. Wir stimmen uns ab, wir klären uns auf, schildern unsere Probleme und Lösungen und agieren dann auch miteinander und abgestimmt. Bestes Beispiel, -und davon gibt es einige- das Fachbetriebsschild Elektromobilität. Analog unserem Caravan Fachbetrieb, auf Basis der technischen Ausstattung des Betriebes und fachlicher Qualifikation der Mitarbeiter, nun eine neue Qualifizierung zum Thema E-Mobilität: Ich darf ich heute den Startschuss für ein weiteres und ergänzendes Schild, dem des E-Mobilität Fachbetriebes geben. In Zusammenarbeit mit dem ZDK und BVdP ist es uns gelungen, die Interessen einzubringen, einen Standard zu definieren und einem drohenden Schilder-Wirrwarr von Schadenlenkern, Versicherungen, Prüfdienstleistern und anderen Dritten vorzubeugen. Wir sind erster! Zu dritt, 40.000 Betriebe und setzen den Standard. Im ZKF in Anlehnung an die bestehenden Schilder, gibt es bei entsprechender technischer Ausstattung und den gesetzlichen Qualifikationen schon bald das neue Schild und jeder aus der Branche, kann sich daran orientieren, wo die Kompetenz der Reparatur auch in der Elektro-Mobilität zuhause ist. Diese Botschaft geht einher mit der dringenden und weitreichenden Bitte: Diese Qualifikation, ebenso wie die der Caravan Reparatur, bitte nicht unter Wert zu verkaufen. Die Betriebe haben investiert in neue Ausstattung und Qualifikation. Das kann es nicht zum Sonderpreis der Pkw-Reparatur im gelenkten Geschäft geben! Wenn der größte Schadenlenker immer den geringsten Preis zahlt, bleibt am Ende nur einer übrig. Wir hätten selbst ein Monopol erzeugt, welches uns schadet und das kann doch wirklich nicht unser Ziel sein. Die nächste und großartige Errungenschaft und das wird eine besondere Aufgabe. Ihr seht, es geht Schlag auf Schlag: Eine neue Fachrichtung in unserem Beruf, der Karosserie- und Fahrzeugbauer, Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik. Die dritte Säule. Alle Berufsverbände müssen um den Erhalt ihrer Berufe kämpfen und fürchten, der ZKF wird vom Gesetzgeber einen neuen verordnet bekommen. Sensationell!!! In Zusammenarbeit mit der Industrie, die übrigens einmal im ZKF organsiert und dann in den Caravaning Industrie Verband e.V. übergegangen ist, ist uns das gelungen. Eine Auszeichnung unserer Arbeit und Vielfältigkeit unseres Berufes, Neubau, Caravan, Reparatur, Stahl, Alu, Carbon, Kunststoffe, Schrauben, Schweißen, Kleben, Clinchen, Wasser, Gas, Strom, Holz. Kein anderer Beruf hat mehr an Fähigkeiten und Vielfalt zu bieten. Ich bin stolz darauf, Karosserie- und Fahrzeugbauer zu sein. Eine große Aufwertung unseres Handwerks, bleibt informiert, wie es in dieser Sache weitergeht. 

Ich sprach schon von Wandel in der Gesellschaft und den technischen Fortschritten im Auto. Sollte es einmal zu Stufe 4 und 5 in den autonomen Fahrzeugen kommen, also zu tatsächlich fahrerlosem Verkehr, wie sieht es dann bei den Unfällen aus? Glaubt jemand, diese Stufe 4 und 5 Fahrzeuge fahren schneller als 130 km/h? Gut, das steht alles noch zur Frage, wann, wo, wie schnell. Fakt ist aber, die Fahrzeuge gehen heute in diese Richtung. 4 Giga-Byte pro Stunde erzeugt so ein Fahrzeug nach Aussage des Herstellers und das muss alles gelesen, ausgewertet und verwendet werden. Für die unter uns, die noch wissen was Disketten sind: 4 Giga-Byte sind so rund 4.000 Disketten oder 8.000 Floppy-Disk. Pro Stunde pro Fahrzeug! Ich bin überzeugt, wir müssen uns heute damit beschäftigen, wie kommt die Werkstatt, an solche vom Fahrzeug generierte Daten, also nicht die 4GB / Stunde, sondern wie kann man daraus Informationen machen also Aufprallsensor 5-10 km/h hat ausgelöst und wie machen wir ein Business daraus also auf den Bildschirm: „dumm gelaufen, komm zu uns“. Diese Beispiele zusammen mit vielen anderen Leistungen rund um das Thema Mobilität, fassen wir in Friedberg gerade in einem Paket zusammen, welches uns allen in der Zukunft wesentliche Aufträge liefern wird. Wir nennen es MOSES „Mobilitäts-Services“ und unsere neue Plattform numinos. Wir wollen in den Betrieben ein viertes Standbein schaffen, welches in die Lage versetzt, mitspielen zu dürfen. Laut einer Studie im Auftrag der LBBW und einigen Autoherstellern, wird in 20 Jahren in der gesamten Automobilbranche mehr Umsatz und Ertrag an den Mobilitäts-Leistungen erwirtschaftet als an der Herstellung, dem Vertrieb, der Finanzierung, der Reparatur und was auch immer. Wir können Teil davon sein, denn im Rahmen der Evaluierung der Europäischen Kommission wurde festgestellt, und hier der originale Wortlaut der Europäischen Kommission dank unermüdlicher Verbandsarbeit von ZDK, AIRC, GVA, ASA und dem ZKF: „dass viele zugelassene Werkstätten über beträchtliche lokale Marktmacht verfügen und dass der markeninterne Wettbewerb innerhalb der Netze der zugelassenen Werkstätten durch strenge und detaillierte Qualitätskriterien beschränkt zu sein scheint“.  „Der Evaluierung zufolge können unabhängige Werkstätten jedoch nur dann weiterhin erheblichen Wettbewerbsdruck ausüben, wenn sie Zugang zu wichtigen Vorleistungen wie Ersatzteilen, Werkzeugen, Schulungen, technischen Informationen und fahrzeuginternen Daten haben„. Wow, das sagt Brüssel nach allen Anhörungen. Ein Etappensieg nach vielen Jahren Arbeit. Uns zeichnet aber in Friedberg aus, dass es uns gelingt, aus solchen, Marktentwicklungen teilzuhaben und Produkte daraus zu machen. 

Ja, Märkte verändern sich, was vor 24 Jahren erfolgreich und nachgefragt war muss nicht heute Erfolgsmodell sein. Vielleicht braucht es 5 Kalender für 5 Schadenlenker und der Annahmemeister muss dann halt 5 Arme haben. Ja, so ist das Geschäft und Wettlauf, um jeden Cent, um jede Aufmerksamkeit, um den einen Auftrag. Um aber Gewinner zu sein, das entscheidet zuletzt der Kunde, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Der Geschäftsstelle, dem ZKF-Vorstand, den Landesinnungsverbänden und Innungen, dem EUROGARANT AutoService AG Vorstand, Aufsichtsrat und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den vielen Organisationen, Partnerverbänden, Instituten, Datendienstleistern, Softwareunternehmen, Freunden der Branche, Lieferanten, besonders unseren Sponsoren sage ich auf diesem Weg vielen Dank für die gute Zusammenarbeit, für das Vertrauen und die vielen guten Ideen und initiativen. So schlimm wie der ein oder andere Absatz meiner Rede, klingen mag, ist es vielleicht doch nicht, und somit auch Dank an die Versicherungen, Schadenlenker und die Rechnungskürzer unserer Branche. Mit trüben Aussichten in der Rede und dann in den Gedanken, ist Aufmerksamkeit aber stärker erreicht und einmal im Jahr, muss und darf der ZKF eine deutlich erhöhte Aufmerksamkeit erhalten. Er darf auch mal „überziehen“ in der Bedeutung und der Zeit. Danke für diese Aufmerksamkeit, wir packen es jetzt wieder an und versuchen eine bessere Branche entstehen zu lassen. 

Herzlichen Dank fürs zusehen und -hören euer ZKF-Präsident Peter Börner 


Donnerstag, 15. April 2021

Darf eine Versicherung die Werkstattrechnung einfach kürzen?

Die einfache und klare Antwort lautet: Nein sie darf nicht!

Durch das Gutachten des Sachverständigen wird der Reparaturweg im Haftpflichtschadenfall vorgegeben, der für die ordnungsgemäße Instandsetzung des Fahrzeuges erforderlich ist. Ein Schadengutachten gibt damit die „Fahrtrichtung“ für den reparierenden Fachbetrieb vor, denn der Geschädigte erteilt auf dieser Grundlage den Reparaturauftrag.

Des Weiteren nutzt die Werkstatt die Empfehlungen der Fahrzeughersteller, wie repariert werden muss. Hält sich die Werkstatt bei der Reparatur an die Inhalte des Gutachtens und spricht eventuell auftretende Reparaturerweiterungen mit dem Sachverständigen dokumentiert ab, muss die Versicherung die Reparaturkosten im Haftpflichtschadenfall auch vollständig zahlen.

Eine Rechnungsprüfung kann zwar auf Veranlassung durch den Versicherer durchgeführt werden, hat allerdings keine rechtlich verbindliche Auswirkung auf die Reparatursumme, da diese einzig durch das Schadengutachten und die in der Werkstatt real angefallen Kosten als Basis hat. Zahlreiche Gerichtsurteile bestätigen dies. Ein Prüfbericht, der noch dazu ohne jegliche Besichtigung des beschädigten Fahrzeugs erstellt wird, ist nicht geeignet, die vom Schadengutachter festgestellte Reparaturnotwendigkeit in Zweifel zu ziehen. Die Rechnungsabzüge sind somit nicht gerechtfertigt. Selbst der Bundesgerichtshof (BGH) führt aus, dass Versicherungen auch dann zahlen müssen, wenn die Werkstatt im Vergleich zum Schadengutachten höhere Kosten verursacht hat und Positionen berechnet, die nicht im Gutachten enthalten sind. Der BGH nennt dies „Werkstattrisiko“, welches vom Schädiger vertreten durch den Versicherer zu zahlen ist (BGH, Urteil vom 29.10.1974, AZ.: VI ZR 42/73).

Warum kürzen die Versicherungen trotzdem fleißig in den Werkstattrechnungen?

Das Vorgehen der Versicherungen ist nach unserer Einschätzung so ausgelegt, dass die gekürzten Positionen unterhalb der Schmerzschwelle der jeweiligen Werkstatt liegen und deshalb von den Betrieben meist akzeptiert werden, um einer rechtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen. Diese Sichtweise wird durch die Tatsache gestützt, dass nahezu alle Fälle von Rechnungskürzungen, die gemeinsam mit dem ZKF zu einer rechtlichen Konfrontation geführt hätten, spätestens nach Einreichung der Klage 100%ig den Betrieben ausgeglichen wurden. Fazit: Im eindeutigen Haftpflichtschadenfall den Kunden dazu überzeugen, sich durch einen versierten Verkehrsrechtsanwalt in Kombination mit einem versicherungsunabhängigen Sachverständigen vertreten zu lassen. Nur so wird aus einem Schaden kein nachhaltig schlechtes Erlebnis für Kunden und Werkstatt ohne Rechnungskürzungen.

Beim Kaskoschaden ist die Rechtslage eine völlig andere: Während es sich beim Haftpflichtschaden um einen deliktrechtlichen Fall handelt, bei dem ausschließlich gesetzliche Regelungen gelten, stellt der Anspruch des Kunden gegen seinen Versicherer in einem Kaskofall einen vertraglichen Anspruch dar. Hier gelten also in erster Linie die vertraglichen Regelungen, also die AKB, die bei jedem Versicherungsvertrag unterschiedlich sein können. Dies macht es erforderlich, im Streitfall die jeweilige AKB des Kunden zu überprüfen. Die Tatsache, dass es sich um einen vertraglichen Anspruch handelt, hat jedoch auch weitere Folgen: Die Auswahl des Sachverständigen obliegt dem Versicherer. Der Kunde kann auch die Ansprüche nicht ohne Genehmigung des Versicherers an die Werkstatt abtreten. Je nach Ausgestaltung der AKB kann vor einer möglichen Klage auch noch das so genannte Sachverständigenverfahren durchzuführen sein. Hier ist daher unser Tipp: Warten Sie die „Teilzahlung“ durch den Versicherer ab und übergeben Sie dann den Fall Ihrem Rechtsanwalt, der den Restschaden beim Versicherer geltend macht. Die Anwaltskosten können dann als Verzugsschaden ebenfalls geltend gemacht werden. Ideal ist es, wenn hier nicht der Betrieb – eine Abtretung wäre ohnehin meist unwirksam – sondern der Kunde tätig werden könnte.


Mittwoch, 3. März 2021

Ersatzteilpreise und Margen

Berechnung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und nicht nach unverbindlicher Empfehlung des Herstellers

Der ZKF weist erneut darauf hin, dass nur durch kontinuierliche Überprüfung des Stundenverrechnungssatzes mit der Berechnung von UPE-Aufschlägen, dem nachhaltigen Berechnen des Lackmaterialindexes und weiterer Faktoren ein Betrieb nachhaltig am Markt bestehen kann.

Der ZKF empfiehlt jedem Betrieb, eventuelle eigene UPE-Aufschläge selbst zu berechnen, um wirtschaftliche Verluste im Teileinkauf beim Betriebsergebnis auszugleichen. Bei den UPE handelt es sich um eine „Unverbindliche Preisempfehlung“ des Herstellers und nicht um eine bindende oder unveränderbare Tatsache.

Grundlage: Die Fahrzeughersteller geben für ihre Ersatzteile gegenüber den Werkstätten unverbindliche Preisempfehlungen (UPE) ab, an die sich die Betriebe, wie der Ausdruck schon sagt, nicht halten müssen. Anderweitig könnte sogar von einem Kartell auszugehen sein, sollte der Hersteller Preise vorschreiben.

Bei einer Kaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung. In diesen Fällen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Die UPE sind oft Bestandteile der Vereinbarungen zwischen Versicherungsgeber und -nehmer. Im Rahmen der Schadenlenkung können jedoch in den Verträgen zwischen den Versicherern, Schadenlenkern und den Werkstätten weitere unterschiedliche Regelungen über die UPE-Aufschläge vorliegen, an die sich der Betrieb zu halten hat. In der Regel lauten diese: „es werden keine UPE-Aufschläge berechnet“.

Tipp: Der ZKF empfiehlt seinen Mitgliedsbetrieben den Bereich der Ersatzteilsituation anhand der eigenen Berechnung eines UPE-Aufschlages vorzuhalten und die berechneten Fakten (Zeitaufwand Identifizierung und Bestellung, Kosten Nachtdepot, Personal Warenannahme, Disposition, Entsorgung, Retouren, Reklamationen, Verlust, Verschnitt, Risiko und Gewinn) im Falle von ungelenkten Haftpflicht- und Kaskoschäden anzuwenden.

Eine weitere Basis zur Argumentation kann das Urteil des BGH vom 25.09.2018, VI ZR 65/18 geben. Diesem Urteil ist u. a. zu entnehmen, dass „die Preise der Ersatzteile, die eine markengebundene oder eine freie Fachwerkstatt dem Kunden in Rechnung stellt, nach deren eigener Preisgestaltung gestaltet sein können; sie können sich im Rahmen der unverbindlichen Preisempfehlung der Fahrzeughersteller und/oder ihrer Importeure für Originalersatzteile (vgl. Soergel/Ekkenga/Kuntz, BGB, 13. Aufl., § 249 Rn. 166 Fn. 547) bewegen, aber auch darüber oder darunter liegen.“

Die EUROGARANT AutoService AG hat im Februar 2021 erfolgreich bei einigen Herstellern und Lieferanten die Konditionen und Margen nachverhandelt und durchaus vorzeigbare und für die Werkstätten vorteilhafte Ergebnisse erzielt. Den Bericht hierzu findet man auf der F+K Webseite, die aktuellen Konditionen der EUROGARANT AutoService AG gibt es im Webshop unter diesem Link


Dienstag, 9. Februar 2021

BVdP NewsMonitor Interview

Als ZKF-Präsident und Brancheninsider ist er einer der Macher in der Schadenwelt und kennt das Geschäft seit langen Jahren aus dem FF. Im NewsMonitor Interview gibt uns Peter Börner seine persönliche Einschätzung zu 10 Jahren BVdP und zu den aktuellen, brennenden Herausforderungen für die Reparaturbranche. 

1) Vergangenes Jahr wurde der BVdP 10 Jahre alt. Wie stellte sich das Problemfeld, aus dem heraus ARGE IG und schließlich BVdP entstanden, für den ZKF dar?

An diesen Jahreswechsel, 2009 auf 2010 kann ich mich gut erinnern. Fritz Nagel war der amtierende ZKF Präsident und ich als designierter Spitzenkandidat in meinem „Lehrjahr“ zusammen mit ihm unterwegs und an allen Themen der Branche dran. Die Sache spitzte sich sehr schnell wegen der Einführung von Factoring und einer Direktkundenregelung eines großen Schadenlenkers im Januar zu und ich lernte eine bislang einmalige Solidarisierung der Werkstätten kennen, die dann mit ihrer Position und Standhaftigkeit schnell vieles Gutes bewirkt haben. 

Die Betriebe haben in ihrer Gemeinschaft zu diesem Zeitpunkt sehr deutlich gemacht: bis hier und nicht weiter. An ein paar weiteren Stellen in den letzten zehn Jahren habe ich einen vergleichbaren Solidarisierungseffekt in der Schadenwelt vermisst, um sich beispielsweise gegen Fehlentwicklungen bei Lackmaterial, Ersatzteilkonzepten, Kalenderzugriffen, Cloud-Datenspeicherung, sinkenden Teilemargen und weiteres mehr erfolgreich zur Wehr zu setzen und die Themen aktiv mitzugestalten. Da ist dem ersten Aufschrei oft keine entsprechende Aktion gefolgt, was mich sehr nachdenklich stimmt.

Aber noch einmal zurück zur Gründungsphase des BVdP: Der ZKF hat im Januar 2010 dann mit voller Unterstützung der ARGE IG die Satzung für die Gründung eines Verbands geschrieben und stand darüber hinaus mit Rat und Tat den seinerzeit handelnden Personen zur Gründung zur Seite.

2) Wie bewerten Sie die Arbeit des BVdP seit 2010, was halten Sie vom kooperativen Schadenmanagement?

Die Arbeit des BVdP ist als sehr wichtig, gelungen und unverzichtbar anzuerkennen. Insoweit sind wir als Berufsverband froh und stolz, eine Vereinigung der Schadenlenkungsbetriebe in unserer Branche zu haben, die sich mit den Belangen dieser Betriebe in Bezug auf den Großkunden und die Schadenmanagementbranche auseinandersetzt. 

Das kooperative Schadenmanagement ist aus unserer Sicht als Balanceakt kritisch zu betrachten. Es müssen ganz klar die Interessen der Werkstätten im Vordergrund stehen. Diese Trennlinie zwischen den mächtigen Versicherern, die die Rechnung zahlen und den Werkstätten, die diese schreiben, muss klar gezogen sein. Es ist der Bundesverband der Werkstätten und nicht der Schadenlenker. Auf der anderen Seite erreicht der BVdP mit bloßer Konfrontationshaltung sicherlich kaum etwas, sodass der kooperative Umgang möglicherweise die einzige Option ist. 

3) Ihre Meinung zur aktuellen Rolle des BVdP?

Es gibt einige Punkte und Maßnahmen aus der Vergangenheit des BVdP, die mir persönlich und auch einigen meiner ZKF Vorstandskollegen nicht recht waren. Sicherlich kann man der Sache wegen unterschiedlicher Meinung sein, man muss dann aber darüber reden können und dürfen.

Eine weitere Marke als Werkstattkonzept im Markt zu etablieren, hat nicht bei jedem Begeisterung ausgelöst und wäre aus unserer Sicht auch nicht erforderlich gewesen, um die ursprüngliche Aufgabe des BVdP zu erfüllen. Ebenso dürfen getroffene Aussagen nicht dazu führen, dass sich die Auffassung durchsetzt „der große Kunde zahlt weniger als der kleine“, denn das sorgt langfristig höchstens für nachteilige Monopole. Genau so wenig Sinn macht eine Gleichtaktung aller Betriebe nach Wunschvorstellung der Schadenlenker, denn das kann zu einer Auswechsel- und Ausschaltbarkeit der Werkstätten führen. Da müssen wir sehr aufpassen, denn das stünde ganz im Gegenteil zu dem, was das individuell geprägte, mittelständige Handwerk in unserer Wirtschaft ausmachen sollte. 

Es ist darüber hinaus leicht zu sagen, „das hätten wir anders und besser gemacht“, was ich ja ausdrücklich vermeiden möchte. Ich denke auch hier geteilt: zusammen hätten wir vielleicht mehr aber dafür wesentlich später und langsamer erreicht. Somit gilt es jetzt nach vorne zu schauen. In den letzten Monaten habe ich einen anderen BVdP kennengelernt, der uns in der Corona-Krise des Frühjahrs 2020 sehr eng zusammenrücken ließ. Wir haben uns gemeinsam auf kleinem Dienstweg abgestimmt und dabei viel erreicht und getan. In Summe freue ich mich auf einen nach der BVdP-Mitgliederversammlung gestärkten und vielleicht ganz oder teilweise neuen BVdP, mit dem man zusammen „Pferde stehlen kann“. 

4) Geben Sie uns einen Ausblick, wo sehen Sie die größten Herausforderungen für Werkstätten und Verbände in den nächsten Jahren?

Kurz zusammengefasst sehe ich vier Herausforderungen: 

1. Fachkräfte mit Kompetenzen in der modernen Karosseriereparatur und der Beherrschung der elektronischen Komponenten. 

2. Wandel in der Gesellschaft, weg vom Eigentum am Fahrzeug hin zur Mobilität und damit einhergehender Tatsache, dass es einen neuen Halter des Fahrzeuges gibt, der seine Versicherung aussucht oder sogar selbst ist. 

3. Umschichtung der Kundenstrukturen in den Betrieben, weg von zwei Großkunden, hin zu 10 Mittelgroßkunden. 

4. Kostendeckende Erträge im Bereich der erzielbaren Stundensätze (Anpassung an die Kostensteigerung Personal und Energie), Teilemargen (UPE Aufschläge zur Kostendeckung) und Sicherstellung der Reparaturvolumen bei zunehmender Technologisierung der Assistenzsysteme und weniger Unfällen.   

Herr Börner, wir danken für das Gespräch


Wir haben verstanden und gehen auf 13%

Sehr geehrte Aktionäre,
Sehr geehrte Stillen Gesellschafter,

wir in der EUROGARANT AutoService AG wurden zum Jahreswechsel ebenso wie Sie als Werkstatt und auch wie die Teilelieferanten von der Meldung des Volkswagen-Konzerns überrascht, dass unter anderem die wichtige Teilegruppe 8 im gesamten Konzern von 12% auf 9% Nachlass bei der EUROGARANT AutoService AG gesenkt wurde. Das hat uns alle unvorbereitet getroffen. Wie bereits beschrieben, haben wir danach alle Hebel in Bewegung gesetzt, Gespräche geführt und in den letzten Tagen wichtige Entscheidungen getroffen:

Die EUROGARANT AutoService AG wird aus eigenen Mitteln den Nachlass der Teilegruppe 8 des gesamten Volkswagen-Konzerns bei allen seinen Lieferanten (NORA Zentrum Wolfsburg, Logistikzentrum Lehrte, Volkswagen Region Hannover und Autohaus Brass) vom 01.02.2021 ab von 9% auf 13% erhöhen. Dies ist zunächst bis zum 31.12.2021 begrenzt und gilt in dieser besonders schweren Zeit als Hilfspaket und Übergang zur langfristigen Klärung der Herausforderungen im Thema Ersatzteilmargen. 

Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner oder unsrem Außendienst: https://www.eurogarant-ag.de/kontakt/ 


Dienstag, 26. Januar 2021

Berechnung der UPE-Aufschläge nach Rückgang der Ersatzteilrabatten

Anfang diesen Jahres wurden die konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen der Veränderungen bei den Ersatzteilrabatten zweier Fahrzeughersteller deutlich: Die erneute Erhöhung der Ersatzteilpreise sowie die Senkung bzw. Verschlechterung von Nachlässen für die ungebundenen Betriebe führt zwangsläufig zu sich verschlechternden Renditen. Der ZKF wies in der Vergangenheit mehrmals darauf hin, dass es ein enormes wirtschaftliches Risiko bedeutet, wenn Betriebe den reduzierten betriebsindividuellen Stundenverechnungsatz ihres Reparaturgeschäftes mit der Marge aus den Teilen refinanzieren. 

ZKF-Präsident für Ausweitung von UPE-Aufschlägen

ZKF-Präsident Peter Börner bezeichnet nun die veränderte Lage für Karosserie- und Lackierwerkstätten als herausfordernd: „Nicht nur, dass die Reparaturfachbetriebe immer stärker unter dem durch die Corona-Krise veränderten Mobilitätsverhalten, dem Rückgang von Unfallschäden und dem Ausbleiben von Aufträgen leiden. Vielerorts reicht der Stundenverrechnungssatz einfach nicht mehr aus, um alle betriebswirtschaftlichen Kosten zu decken, ausreichend Renditen zu erwirtschaften, um für neue Fahrzeugtechnologien notwendige Investitionen durchführen zu können. Jetzt wird den Betrieben auch noch die lebensnotwenige Ersatzteil-Marge auf die unverbindlich empfohlenen Preise für Ersatzteile gekürzt“, so Börner. Eine Auswertung der neuen Situation hat ergeben, dass bei allen bezogenen Ersatzeilen der Konzernmarken von Volkswagen in 2020, verglichen mit den neuen Konditionen für 2021, die Marge im Durchschnitt über alle Teilegruppen um 2,4 Prozentpunkte von 19,8% auf 17,4% gesunken ist.

Peter Börner fordert seine Mitgliedsbetriebe auf, zunächst außerhalb von bereits geschlossenen Vereinbarungen, Vermittlungsgeschäften, Partnerverträgen oder Großkundenvereinbarungen, genau zu berechnen, was die gekürzten Rabattgruppen für das individuelle betriebswirtschaftliche Ergebnis bedeuten: „Jeder Unternehmer muss nun kalkulieren, welche Auswirkungen die Rabattsenkungen der beiden Fahrzeughersteller für das interne Betriebsergebnis bedeuten“, betont Peter Börner. „Unter dieser Tatsache darf keine Diskussion darüber entstehen, dass der Aufwand für Bestellung, Lieferrisiko, Entsorgung, Retouren, Beschädigungen in den Betrieben anfällt und nur in wenigen Fällen auf der Rechnung ausgewiesen werden kann. Bei sinkenden Schadenzahlen und jahrelanger Tatsache, das an der verkauften Stunde keine Erträge zu erwirtschaften sind, muss jetzt ein Ruck durch die Branche gehen“, ergänzt Peter Börner. Im Falle von gelenkten Aufträgen müssen die Partnerverbände mit den unterschiedlichen Auftraggebern Lösungen erarbeiten, um das Überleben vieler Betriebe zu sichern. 

Zur wirtschaftlichen Hilfestellung seiner Betriebe zahlt die EUROGARANT AutoService AG bereits seit vielen Jahre einen Ausgleich für nachweislich entgangene Ersatzteil-Marge bei vermittelten Reparaturaufträgen und bestimmten weiteren Voraussetzungen aus dem eigenen Haus. 

Der ZKF empfiehlt seinen Mitgliedsbetrieben eine kontinuierliche Überprüfung des Stundenverrechnungssatzes mit der Berechnung von UPE-Aufschlägen und weiterer Faktoren, die zu Renditen führen, mit denen ein Betrieb nachhaltig am Markt bestehen kann. Um dies zu erreichen, rät der ZKF dazu, die offene Problemdiskussion der Betriebe mit ihren Grosskunden zu führen.


Montag, 18. Januar 2021

Die 4 großen Herausforderungen der Zukunft für unsere Branche

1. Fachkräftesicherung mit Kompetenzen in der modernen Karosseriereparatur und der Beherrschung der elektronischen Komponenten. Neue Ausbildungsverhältnisse in 2020: Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in -6,8% / Fahrzeuglackierer/-in -13,1% / Kraftfahrzeugmechatroniker/-in -11,9%. Das muss schnellstens umgekehrt werden, sonst schaffen wir uns alle ab!

2. Wandel in der Gesellschaft, weg vom Eigentum am Fahrzeug hin zur Mobilität und damit einhergehender Tatsache, dass es einen neuen Halter des Fahrzeuges gibt, der seine Versicherung aussucht oder sogar selber ist. Der Privatkunde fällt auf Dauer weg!

3. Umschichtung der Kundenstrukturen in den Betrieben, weg von zwei Großkunden, hin zu 10 Mittelgroßkunden. Das Risiko mit nur zwei Schadenlenker zu arbeiten ist viel zu groß!

4. Kostendeckende Erträge im Bereich der erzielbaren Stundensätze (Anpassung an die Kostensteigerung Personal und Energie), Teilemargen (UPE Aufschläge zur Kostendeckung) sowie Sicherstellung der Reparaturvolumen bei zunehmender Technologisierung der Assistenzsysteme und weniger Unfällen.