ZKF

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Dienstag, 28. April 2015

Schnelllebige Zeiten

Mein Editorial zur F+K Ausgabe Mai 2015


In welcher Zeit leben wir? Jede Woche, so habe ich den Anschein, kommt von einer anderen Seite eine neue Botschaft auf uns zu, die in den seltensten Fällen eine positive für die Werkstätten ist. Der Berufsverband muss sicherlich nicht jedem Trend hinterherlaufen oder auf Deutsch gesagt, über jedes Stöckchen springen was einer einem in den Weg hält. Dennoch sind aktuell enorm wichtige Themen auf der Agenda, die wir unbedingt im Fahrzeugbau und der Unfallreparatur bearbeiten müssen.

Zum Thema SchadenLaden muss an dieser Stelle keine große Erklärung mehr abgegeben werden. Ich bin der Überzeugung, es wurde alles gesagt, man kann darüber urteilen wie man will. Letzte Woche auf einem Innungsabend im Norden der Republik wurde mir unmissverständlich klar gemacht, das wir mit der Kooperation auf dem richtigen Weg waren und nun eine riesen Chance haben sausen lassen. Dies nur als Hinweis, wie unterschiedlich doch die Meinungen sind.

Die Allianz Versicherung wendet sich von ihrem langjährigen Partner, der EUROGARANT AutoService AG, ab und kauft sich in ein Schadennetzwerk ein. Sie wendete sich deshalb von der AG ab, weil ihre Forderungen bei der AG nicht erfüllt wurden. Es ist nun logischerweise davon auszugehen, dass die Forderungen dadurch keinesfalls ad Acta gelegt sind, sondern vielmehr weiterhin verfolgt werden. Eventuell als Eigentümer eines eigenen Netzwerkes noch viel intensiver als bislang bei der AG eingefordert. Die gesamte Branche muss hier genauestens beobachten, mit welchen Maßgaben die Allianz nun mit ihrem eigenen Netzwerk an den Markt geht.

Control€xpert versicherte uns die letzten Jahre: „wir prüfen und kürzen keine Rechnungen (außer Glas), wir überprüfen nur Kostenvoranschlage“. Diese Aussage ist seit einigen Wochen Makulatur. Seit Kurzem werden Haftpflichtrechnungen bei ungelenkten und konkret abzurechnenden Schäden gekürzt mit der Begründung, dass dies die Versicherung fordere. Diese Kürzungen beziehen sich auf Stundenverrechnungssätze, Ersatzteilpreise, Lackmaterialindex, Mietwagen, Beilackierung, Verbringungskosten und anderes mehr. Eine Unverschämtheit, denn an einer Handwerkerrechnung, die die erforderlichen Tätigkeiten einer Reparatur enthält, hat niemand eine Kürzung vorzunehmen. Und als krönenden Abschluss oben drauf wird dann der Kunde schriftlich darüber informiert, dass die Werkstatt zu hoch abgerechnet hat und deshalb die Rechnung gekürzt wurde. Da dies derzeit im systematisch großen Stil erfolgt, werden wir vom ZKF hier vehement dagegen vorgehen.

Die Beilackierung und kein Ende. Schon vor zehn Jahren diskutierten wir über das Thema Beilackierung: Erforderlich und/oder erstattungsfähig. Auf einer Tagung moderierte ich eine Podiumsdiskussion zu diesem Thema, ich musste lediglich die fachspezifische Versicherungsseite fragen, wann ist diese erforderlich und die Anwaltsseite fragen, wann ist diese erstattungsfähig. Die nächsten 45 Minuten musste ich keine weitere Frage mehr stellen, ein offener Schlagabtausch folgte. Auf Basis dieser wenigen AW diskutiert seit Wochen die gesamte Branche. Ich wünsche mir, dass es der Deutschen Kommission gelingt, möglichst bald eine neue und akzeptable Regelung herbeizuführen. Solange aber hier die konkrete von der fiktiven Reparatur geistig nicht getrennt wird, sehe ich in absehbarer Zeit keine Lösung.

Karosserieeingangsvermessung nach der neuen Regel, Fehlerspeicher auslesen, Diagnose, Probefahrt, erschwerte Reparatur. All das gehört auf eine Rechnung, wenn dies erforderlich war und auch durchgeführt wurde. Und für mich ganz wichtig: Ein Kostenvoranschlag beschreibt die voraussichtliche erforderliche Reparatur. Wenn wir hier etwas weglassen, weil wir glauben es wird nicht erstattet, dann dokumentieren wir, dass dieser Arbeitsschritt auch nicht erforderlich ist.

Wir sehen uns in Heidelberg zum ZKF Branchentreff
Mit kollegialen Grüßen

Peter Börner 

Montag, 20. April 2015

Die großen Herausforderungen kommen

Der EUROGARANT AutoService AG Beitrag in der ZKF Jahresschrift 2015:

Die Zukunft wird elektronisch. In den Geschäftsprozessen der EUROGARANT AutoService AG sind nahezu alle Abläufe so elektronisch aufgesetzt, dass die Fehlerquote minimiert wird, die Durchläufe schneller und sicherer ablaufen und effizient gearbeitet werden kann. Das wird allerdings für die zukünftigen Herausforderungen nicht ausreichen. Die elektronischen Abläufe müssen nun auch in den nächsten Schritten mit der Außenwelt verknüpft werden. So wie Fahrzeuge in Zukunft mit der Außenwelt ständig reden werden und sich von dort auch Informationen abholen, so muss ein modernes Unternehmen auch in der Zukunft aufgestellt sein.

Die Daten von den vermittelten Unfallschäden werden vollumfänglich in die Software der Werkstätten gesendet, die Ersatzteilbestellung erfolgt aus dem Werkstattsystem direkt auf dem Bestellserver der AG, Lieferscheine werden elektronisch zurückgesendet, die Reparaturfortschritte und Statusmeldungen erfolgen elektronisch, sodass der Flottenkunde jederzeit den Fortschritt seiner Reparatur mitverfolgen kann. Die Rechnungen werden nicht mehr auf Papier versendet und alle notwendigen Informationen, Reparaturhinweise, -handbücher, -tipps und vollumfängliche Datenbanken stehen zum Nutzen der Werkstatt online jederzeit zur Verfügung.

Unser Ziel ist es, uns in die Abläufe und Systeme der Werkstätten so zu integrieren, dass die Werkstatt mit wenig Aufwand maximalen Vorteil generieren kann. Das ist unsere Herausforderung für eine gemeinsame erfolgreiche Zukunft. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sie möchten sich für den Zentraleinkauf registrieren oder mehr über das Thema Fahrzeug- und Werkzeugleasing erfahren? Rufen Sie und an oder schreiben Sie uns:

Telefon: 06031 / 7792-0
Fax: 06031 / 7792-198

Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.eurogarant-ag.de

Freitag, 17. April 2015

Würzburger Karosserie- und Schadenstage

Die Würzburger Karosserie- und Schadenstage, veranstaltet vom Vogel Verlag, teilen sich am ersten Tag im Schwerpunkt auf das Thema Recht und am zweiten Tag auf den Bereich Technik auf. Teilnehmer waren deutlich viele Werkstätten, einige Sachverständige, wenige Versicherungen, Prüforganisationen und zahlreiche Aussteller aus dem Bereich Werkstattausrüstung. In jedem Fall ist zu vermelden: Volles Haus an beiden Tagen, der Veranstalter spricht von jeweils 500 Teilnehmern. Meine Eindrücke des ersten Tages:

Dem immer wieder diskutierbaren Thema "Beilackieren", welches auch hier großen Raum eingenommen hat, stellt sich besonders am ersten Tag folgende Frage: Wenn doch die AKBs der Versicherer, Arbeiten und Positionen wie Betriebsmittel, Verschleißteile, Bearbeitungskosten, Entsorgungskosten bis hin zur Beilackieren ausschließen, wer erwartet denn dann von uns Werkstätten, dass wir diese Kosten tragen? Festgestellt wurde, noch nicht mal der Autofahrer erwartet, dass die Werkstatt ihm das kostenlos liefert. Es sollte deshalb überlegt werden, wie wir das dem Autofahrer schildern können und von ihm die nicht von der Versicherung erstatteten Kosten verlangen könnten. Hier sollten die Verbände unterstützen, denn die könnten eine gute Lösung liefern. Wir greifen das Thema auf.

Rechnungskürzungen sind nach Aussage der teilnehmenden Rechtsanwälte in keinem Fall gerechtfertigt, wenn diese die erforderlichen Kosten zur Reparatur enthalten. Dies gilt insbesondere für Schneidedraht, Scheibenbkleber, Kleinteile, Lackmaterialindex und sonstige Positionen. Die entscheidende Frage lautet aber: was ist "erforderlich". Hierüber gab es im Forum unterschiedliche Ansichten. Auf keinen Fall soll die Werkstatt Kürzungen hinnehmen. Ist dies allerdings ein Kasko, kann die Werkstatt nicht gegen die Versicherung klagen. Das kann in dieyem Fall nur der Versicherungsnehmer. 

Wenn der Hersteller oder die Leasingfirma sagt: Reparaturen dürfen nur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt durchgeführt werden, eine Vertragswerkstatt, die keine Karosserie- und Lackarbeiten selbst ausführt, diese Arbeiten deshalb im Unterauftrag an eine freie Fachwerkstatt vergibt, ist dann die Reparatur in einer "vom Hersteller" autorisierten Werkstatt erbracht oder ist die Autorisierung durch einen Vertragshändler eben nicht die geforderte Werkstattart? Die Antwort lautet ja, denn der Händler gilt als verlängerter Arm des Herstellers und die Werkstatt ist damit autorisiert.

Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt gilt als Angebot zur Reparatur eines Unfallschadens. Hier müssen alle erforderlichen Arbeitsschritte aufgeführt sein, die zur Wiederherstellung erforderlich sind. Lassen wir hier nun Positionen weg, weil diese in Absprache mit der Versicherung nicht vereinbart sind oder diese aus Erfahrung heraus sowieso gekürzt werden, so gelten diese auch nicht mehr im Rahmen der tatsächlichen Reparatur als erforderlich. Somit der wichtige Hinweis: Immer alle erforderlichen Arbeiten im Kostenvoranschlag auflisten, denn er beschreibt zunächst die vollständige Reparatur, bis eine Rechnung erstellt wird.

Zweiter Tag:

Klare Aussage zu Beginn der Veranstaltung: Die ständige Trennung zwischen freien und vertragsgebundenen Werkstätten ist auf Dauer nicht förderlich. Die Trennung zwischen den Fachbetriebstypen für bestimmte Arbeiten ist wesentlich zweckmäßiger für die Positionierung im Markt. Karosserie- und Lackfachbetrieb kann auch eine Vertragswerkstatt sein, muss aber nicht automatisch jede andere Werkstatt sein.

Prüforganisationen, die im Auftrag der Versicherung unsere Kostenvoranschläge prüfen, behandeln jeden Vorgang unabhängig der Herkunft als eine Chance der fiktiven Abrechnung. Erst wenn definitiv eine Reparaturfreigabe erteilt wurde und wir den Schraubenschlüssel angesetzt haben, werden Positionen wie Beilackierung ganz anders betrachtet, weil nun ein konkreter Fall vorliegt. Wichtig ist deshalb wie oben beschrieben, dass der KV immer alle Positionen der erforderlichen Reparatur enthält, unabhängig ob diese gekürzt wurden oder nicht. Ebenso besteht die Gefahr, wenn wir jetzt die Kürzungen der 2% Kleinteile oder des Lackmaterialindex zulassen und uns nicht dagegen wehren, dass dies ganz schnell zum Standard wird und wir auf Dauer damit leben müssten. Dies können wir nur verhindern, indem wir jetzt diese ungerechtfertigten Eingriffe in unsere Rechnungen nicht erlauben.

In den Pausengesprächen konnte ich eine gute Diskussion verfolgen: Umsatz ist gleich Stress! Die Werkstatt ist voll, Vorlaufzeit über zwei Wochen und das Ergebnis des Betriebes ist gleich Null. Weniger Umsatz bei den unterdurchschnittlich bezahlten Aufträgen würde weniger Stress und mehr Ertrag bedeuten. Die Lösung hierzu ist: Die eigenen Betriebsdaten umfänglich zu kennen, die Stärken und Schwächen analysieren, einen Mehrwert gegenüber den anderen Werkstätten erarbeiten und dann neu mit dem Kunden verhandeln.

Neofitos Arathymos stellt den EuroDFT ausführlich vor, erläutert die Vorteile der neuen Diagnose und die bei der Entwicklung aufgetretenen Probleme. Ein Hersteller verwendet Java 6 und ein anderer Java 10. Beide Systeme laufen aus diesem Grund nicht nebeneinander auf einem Rechner. Alle diese Probleme sind aber gelöst, die Testphase läuft und wird ständig überwacht und erweitert, noch in diesem Jahr soll der EuroDFT für uns Werkstätten kommen. Er wird uns die Möglichkeit liefern, jederzeit ein Fahrzeug direkt mit dem Herstellerserver zu verbinden und eine Diagnose oder Kalibrierung vorzunehmen.

Unsere Kalkulationssysteme liefern uns bei der Kalkulation nur eine Hilfestellung. Sie zeigen uns keinesfalls eine Reparaturanleitung oder einen Reparaturablauf. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, bei der Kalkulation immer den kompletten Reparaturablauf im Betrieb zu beschreiben. Hierzu müssen zweifelsohne Positionen in den Systemen korrigiert oder neue aufgenommen werden. An dieser Stelle auch der Hinweis auf die IFL Liste der Positionen, die generell beim Hersteller nicht in den Kalkulationsdaten vorhanden sind. Nutzen Sie diese zu jeder Kalkulation, wenn die jeweilige Position erforderlich wird oder war. Die Liste der IFL Arbeitspositionen finden Sie hier.

Donnerstag, 16. April 2015

Hagel Akademie in Esslingen

Gestern ging die Hagel Akademie in Esslingen zu ende. Mit einem guten Programm an interessanten Themen trafen sich dort die Versicherungs-Schadenchefs, Karosserie-Fachbetriebe, Sachverständige und die Hagel-Instandsetzer. Höhepunkt unserer Angelegenheiten war die Podiumsdiskussion zum Thema Erforderlichkeit und Ersetzbarkeit der Beilackierung im Rahmen einer konkreten und fiktiven Reparatur. Auf dem Podium durfte ich die Meinungen und Aussagen von Elmar Fuchs (Rechtsanwalt und Geschäftsführer des BVSK) und Norbert Hermann (Allianz Zentrum für Technik) moderieren. Wie zu erwarten gab es völlig unterschiedliche Standpunkte und keine abschließende Stellungnahme zu diesem langwierigen Thema.

http://www.fuchs-sachverstaendige.de/images/stories/hagel/Programm_H-A_2015_IV_wt.pdf

Karosserie-Eingangsvermessung zur Schadendiagnose

Neue Empfehlung der Deutschen Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung.

Endlich ist es soweit, wir haben es geschafft, die Voraussetzungen für eine Karosserie-Eingangsvermessung zu beschreiben und einstimmig in der Kommission zu verabschieden. Das bedeutet, wir müssen als Betriebe in Zukunft auf Basis dieser Empfehlung zur Schadenkalkulation im Rahmen der aufgelisteten Merkmale eine Karosserie-Eingangsvermessung durchführen. Diese muss selbstverständlich in Höhe der angefallenen Zeit auf der Rechnung stehen.

Weitere Informationen hierzu im ZKF Online Newsletter oder unter 


azt-automotive.com/files/2714/2744/3485/Resolution_Karosserievermessung.pdf

Hier gibt es übrigens alle Empfehlungen der Deutschen Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung zum herunterladen.