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Freitag, 27. Januar 2017

Werkstatt erhält Kosten für Kleinteile und Reparaturablaufplan

Ein sehr interessanter Artikel im Kfz-Betrieb von heute:

Nach Ansicht des Gerichts kann der Kläger die Kosten für Kleinteile in Höhe von 89,29 Euro geltend machen. Diese Kosten hatte nicht nur die Reparaturwerkstatt in Rechnung gestellt, sondern auch der vorgerichtlich eingeschaltete Sachverständige bei seiner Kalkulation ausdrücklich berücksichtigt.

Mehr unter:
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/geschaedigter-erhaelt-kosten-fuer-reparaturablaufplan-a-576538/

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