Ein Prüfbericht, der dazu noch ohne jegliche Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges erstellt worden ist, ist nicht geeignet, die festgestellte Reparaturnotwendigkeit in Zweifel zu ziehen !(Amtsgericht Ebersberg vom 17.10.2017 AZ 9 C 593/17)
Eine Aussage vom Amtsgericht, die wir beachten sollten. Der gesamte Artikel ist hier abrufbar:
https://www.lackiererblatt.de/themen/schaden-management/regress-muss-nicht-sein/
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