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Dienstag, 10. April 2018

Rechnungskürzungen - Gerichtsurteile

In den letzten Tagen gingen drei Gerichtsurteile gegen die unsäglichen Rechnungskürzungen durch Prüforganisationen im Auftrag der Versicherungen bei uns ein. Alle Urteile beziehen sich auf eine konkrete Reparatur, bei der nach der Ausführung an der Rechnung gekürzt wurde.

Dies sind erneut drei Beweise, das die Erforderlichkeit von Reparaturen nicht "am Schreibtisch" festgelegt werden (Amtsgericht Magdeburg) und die 2% Kleinteilpauschale fester Bestandteil einer Handwerker-Rechnung sind (Amtsgericht Memmingen). Ebenso erfreut sind wir über die Feststellung des Amtsgerichtes Ebersberg: "Ein Prüfbericht ... ist nicht geeignet ... in Zweifel zu ziehen".

Hier die drei Ausschnitte aus den Urteilen:
Ebersberg

Magdeburg

Memmingen

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