ZKF

ZKF

Dienstag, 14. Juni 2016

Mal wieder 2% Kleinteilepauschale

Immer wieder, und diese Diskussion scheint nicht abzureißen, geht es um die 2% Kleinteilepauschale auf einer Reparaturkostenrechnung. In vielen Fällen wird diese Rechnungsposition einfach mit der Begründung gestrichen, es seien doch schon Kleinteile unter Ersatzteilen aufgelistet.

Unterscheiden muss man aber, zwischen benennbaren Kleinteilen (zum Beispiel Clips) und nicht erfassbarem Kleinmaterial (Dichtmasse, Klebeband, Schmierstoffe etc.). Erstere sind mit Einzelpreisen unter Ersatzteilen erfasst, letztere mit einer Pauschale, weil niemandem zuzumuten ist, „zweimal Drücken auf die 200ml Sprühdose Rostlöser“ auszurechnen und als Position separat zu erfassen. Ohne Frage muss aber in jedem Fall -auch das nicht erfassbare Kleinmaterial- dem einzelnen Auftrag zuzuordnen sein. Ohne direkte Zuordnung zu einem Auftrag, würde das verbrauchte Material zu den Gemeinkosten gehören (Bodenreiniger, Filter für die Lackieranlage, Gas, Wasser, Strom usw.).

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, sind in den 2% Kleinteilepauschale folgende Materialien enthalten: Chemie und Öle aus Sprühdosen, Dichtmasse, Putzpappen, Reinigungsmittel, Unterlegscheiben und Schrauben ohne Ersatzteilnummern aus großen Gebinden, Klebeband, Schmierstoffe, Elektronik-Kleinteile, Fette, Lösemittel und so weiter. Im Prinzip alles, was nicht beim Hersteller als Ersatzteil bestellt werden kann, in unserem Verbrauchsteilelager aber so alles vorrätig ist.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen