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Mittwoch, 22. Juli 2015

Anlieferungszustand zur Lackierung

Als ich das zuvor beschriebene Merkblatt "technische Mitteilung Nr. 11/2015" des ZKF gelesen habe, ist mir wieder ein ganz wichtiger und viel zu oft vergessener Punkt aufgefallen, wenn es um die AZT-Lackkalkulation geht: Der Anlieferungszustand zur Lackierung.

Dieser Anlieferungszustand zur Lackierung beschreibt den Punkt, an dem die Kalkulation nach System AZT startet. Ist dieser Anlieferungszustand zur Lackierung nicht gegeben, dann klafft zwischen Karosserie-Abgabe und Lackierung-Annahme eine Lücke, die mit entsprechenden Arbeitspositionen und -zeiten zu füllen ist. Der Anlieferungszustand zur Lackierung wird folgendermaßen vom AZT beschrieben:

Ausganspunkt der im AZT Lackkalkulationssystem angegebenen Arbeitszeiten ist die lackierfähige Oberfläche. Sie ist dann gegeben, wenn:
  1. Die vom Karosseriefacharbeiter bearbeiteten Stellen und Teile kontur- und kantengerecht ausgebeult bzw. eingeschweißt sind. Dies kann, wenn erforderlich, durch ergänzendes, fachgerechtes aufbringen von aktuellen, dem Stand der Technik entsprechenden Karosseriefüllmassen erfolgen. Die Oberflächen sind abschließend so zu bearbeiten (kein Winkelschleifer), dass der Lackierfachmann mit dem ersten Arbeitsschritt (Schleifen der Übergänge mit Exzenterschleifer und z.B. Papier Körnung P120) fortfahren kann.
  2. Der Fahrzeuglackierer die entsprechend Punkt 1 bearbeiteten Flächen in maximal drei Stufen vorbereiten kann, z.B.:
    - Polyesterspachtel, Feinspachtel, Schleiffüller oder
    - Polyesterspachtel, Polyester-Spritzspachtel, Schleiffüller oder
    - Polyester-Spritzspachtel, Schleiffüller zum Auftrag des Decklackes.
Bitte an dieser Stelle genau überlegen, aus welchem Grund der Anlieferungszustand zur Lackierung eventuell nicht gegeben ist. Dies kann eine nicht ausreichende Zeitvorgabe für das Instandsetzen eines Teiles sein, eine Transportbeschädigung eines Neuteils oder aber betriebsinterne Übergaberegelung zwischen Karosserie und Lack, die nicht mit den Übergangsbeschreibungen des AZT übereinstimmen.

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